224 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glicder.
Vertreter von Neuendorf seinen Sitz eingenommen, das erste Mal, daß
ein Israelit an den Verhandlungen des Landtags als vollberechtigtes
Mitglied Theil nimmt.
14. Nov. (Preußen.) Die Kreuzzeitung unter der neuen Redaction des
Hrn. v. Nathusius erklärt sich entschieden gegen alle Nachgiebigkeit
der feudalen Partei bez. der Kreisordnungsfrage.
„ (Bayern.) Das „Passauer Tagblatt“, das Organ des Bischofs
von Passau, greift die ultramontane Agitation als „ultramontane
Volkscomödie“ immer energischer an, UQ
namentlich auch „den Bauerngeneral“ Frhrn. v. Hafenbrädl und die
Pfarrer Mahr in Ebermannstadt und Pfahler in Deggendorf, indem er geradezu
meint: „O vollendete Verstellung! Man sieht, daß Pfarrer Mahr
eben auch mehr das Zeug zu einem Schauspieler hätte als zu einem Priester,
wie der Deggendorfer Stadtpfarrer Pfahler lieber Sensenmännerdiktator wäre,
als Pfarrer in Deggendorf.“
Das Blatt steht aber in seiner Bekämpfung der ultramontanen
Agitation fortwährend ganz einsam da. Alle anderen specifisch katholischen
Blätter erklären sich gegen sein Vorgehen.
15. „ (Sachsen.) I. Kammer: Berathung des Volksschulgesetzes: Die
in der Regierungsvorlage (des Ministers v. Gerber) von der II. Kammer
angebrachten Modifikationen werden fast alle gegen eine nur sehr
geringe Minorität verworfen, namentlich die Confessionalität der Volkschule
wird wieder hergestellt.
Im Laufe der Debatte spricht der Führer der Majorität der I. Kammer,
v. Erdmannsdorf, offen aus, daß, wenn die Volksschule confessionslos gestaltet
werde, er und seine Gesinnungsgenossen das Volksschulgesetz und alle anderen
Organisationsvorlagen der Regierung verwerfen würden. Die Lage ist in der
That folgende: entweder kommen alle die fruchtbaren Reformen in der Schulgesetzgebung,
der Stadt= und Landgemeindeordnung, der inneren Behördenorganisation,
der Kreisordnung, der Grenzregulirung zwischen Staat und
Kirche zu Stande, oder die ganze Landtagssession ist mit Unfruchtbarkeit geschlagen.
Alle diese Gesetzentwürfe bedingen, tragen und unterstützen sich gegenseitig
so, daß kein einziges in praxi eingeführt werden kann ohne das andere.
Dieser innere Zusammenhang wird schon dadurch bewiesen, daß jede Kammer
ihre Beschlüsse nur bedingungsweise gefaßt hat. So knüpft die II. Kammer
ihre Zustimmung zur Errichtung des evangelischen Landesconsistoriums an
die Voraussetzung einer gleichzeitigen Einführung des von ihr amendirten
Schulgesetzes. Tie I. Kammer aber will ebenfalls auf das Landesconsistorium
verzichten, wenn ihr der Wille nicht beim Schulgesetze gethan wird. Diese
bedingungsweisen Genehmigungen sind Vorsichtsmaßregeln jeder Kammer, um
schließlich nicht die Getäuschte zu sein. Die Regicrung sucht so viel als möglich
zu vermitteln. Ob es ihr gelingen wird, ist indeß bereits sehr zweifelhaft.
16. „ (Preußen.) Abg.-Haus: der Minister des Innern legt demselben
wiederum den Entwurf der Kreisordnung, einen Gesetzentwurf betreffend
Dotirung der Provincialverbände und das Budget für 1873 vor.
Minister des Innern: Zum drittenmale lege ich Ihnen den Entwurf
einer Kreisordnung vor. Bei der Berathung des letzten Entwurfs im Herrenhause
hat sich überall ein Einverständniß mit der Regierung nicht herausgestellt.
Die Hoffnung, zu einem ausgleichenden Resultate durch das Hinüberschieben