Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

224  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glicder.

Vertreter  von  Neuendorf  seinen  Sitz  eingenommen,  das  erste  Mal,  daß
ein  Israelit  an  den  Verhandlungen  des  Landtags  als  vollberechtigtes
Mitglied  Theil  nimmt.

14.  Nov.  (Preußen.)  Die  Kreuzzeitung  unter  der  neuen  Redaction  des
Hrn.  v.  Nathusius  erklärt  sich  entschieden  gegen  alle  Nachgiebigkeit
der  feudalen  Partei  bez.  der  Kreisordnungsfrage.

„  (Bayern.)  Das  „Passauer  Tagblatt“,  das  Organ  des  Bischofs
von  Passau,  greift  die  ultramontane  Agitation  als  „ultramontane
Volkscomödie“  immer  energischer  an,  UQ

namentlich  auch  „den  Bauerngeneral“  Frhrn.  v.  Hafenbrädl  und  die
Pfarrer  Mahr  in  Ebermannstadt  und  Pfahler  in  Deggendorf,  indem  er  geradezu
  meint:  „O  vollendete  Verstellung!  Man  sieht,  daß  Pfarrer  Mahr
eben  auch  mehr  das  Zeug  zu  einem  Schauspieler  hätte  als  zu  einem  Priester,
wie  der  Deggendorfer  Stadtpfarrer  Pfahler  lieber  Sensenmännerdiktator  wäre,
als  Pfarrer  in  Deggendorf.“

Das  Blatt  steht  aber  in  seiner  Bekämpfung  der  ultramontanen
Agitation  fortwährend  ganz  einsam  da.  Alle  anderen  specifisch  katholischen
  Blätter  erklären  sich  gegen  sein  Vorgehen.

15.  „  (Sachsen.)  I.  Kammer:  Berathung  des  Volksschulgesetzes:  Die
in  der  Regierungsvorlage  (des  Ministers  v.  Gerber)  von  der  II.  Kammer
  angebrachten  Modifikationen  werden  fast  alle  gegen  eine  nur  sehr
geringe  Minorität  verworfen,  namentlich  die  Confessionalität  der  Volkschule
  wird  wieder  hergestellt.

Im  Laufe  der  Debatte  spricht  der  Führer  der  Majorität  der  I.  Kammer,
v.  Erdmannsdorf,  offen  aus,  daß,  wenn  die  Volksschule  confessionslos  gestaltet
werde,  er  und  seine  Gesinnungsgenossen  das  Volksschulgesetz  und  alle  anderen
Organisationsvorlagen  der  Regierung  verwerfen  würden.  Die  Lage  ist  in  der
That  folgende:  entweder  kommen  alle  die  fruchtbaren  Reformen  in  der  Schulgesetzgebung,
  der  Stadt=  und  Landgemeindeordnung,  der  inneren  Behördenorganisation,
  der  Kreisordnung,  der  Grenzregulirung  zwischen  Staat  und
Kirche  zu  Stande,  oder  die  ganze  Landtagssession  ist  mit  Unfruchtbarkeit  geschlagen.
  Alle  diese  Gesetzentwürfe  bedingen,  tragen  und  unterstützen  sich  gegenseitig
  so,  daß  kein  einziges  in  praxi  eingeführt  werden  kann  ohne  das  andere.
Dieser  innere  Zusammenhang  wird  schon  dadurch  bewiesen,  daß  jede  Kammer
ihre  Beschlüsse  nur  bedingungsweise  gefaßt  hat.  So  knüpft  die  II.  Kammer
ihre  Zustimmung  zur  Errichtung  des  evangelischen  Landesconsistoriums  an
die  Voraussetzung  einer  gleichzeitigen  Einführung  des  von  ihr  amendirten
Schulgesetzes.  Tie  I.  Kammer  aber  will  ebenfalls  auf  das  Landesconsistorium
verzichten,  wenn  ihr  der  Wille  nicht  beim  Schulgesetze  gethan  wird.  Diese
bedingungsweisen  Genehmigungen  sind  Vorsichtsmaßregeln  jeder  Kammer,  um
schließlich  nicht  die  Getäuschte  zu  sein.  Die  Regicrung  sucht  so  viel  als  möglich
  zu  vermitteln.  Ob  es  ihr  gelingen  wird,  ist  indeß  bereits  sehr  zweifelhaft.

16.  „  (Preußen.)  Abg.-Haus:  der  Minister  des  Innern  legt  demselben
wiederum  den  Entwurf  der  Kreisordnung,  einen  Gesetzentwurf  betreffend
Dotirung  der  Provincialverbände  und  das  Budget  für  1873  vor.

Minister  des  Innern:  Zum  drittenmale  lege  ich  Ihnen  den  Entwurf
einer  Kreisordnung  vor.  Bei  der  Berathung  des  letzten  Entwurfs  im  Herrenhause
  hat  sich  überall  ein  Einverständniß  mit  der  Regierung  nicht  herausgestellt.
Die  Hoffnung,  zu  einem  ausgleichenden  Resultate  durch  das  Hinüberschieben