Contents : Die Friedensbedingungen.

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4.  Die moralische  Demütigung  Deutschlands.
  Das  gleiche  gilt  von  der  Forderung  der  Auslieferung
  des  Kaisers  und  derjenigen  deutschen  Reichsangehörigen,
  die  die  Alliierten  vor  ihre  Gerichte  zu  ziehen
wünschen.  In  dem  Völkerbund  muß  Deutschland  auf
Grund  der  Wilsonschen  Erklärungen  von  dem  gleichen
Recht  für  alle  Völker  den  gleichen  Platz  wie  jedes  andere
Kulturvolk  verlangen.

5.  Die  wirtschaftspolitische  Knebelung
  Deutschlands  widerspricht  eklatant  dem
3.  Punkt  der  Wilsonschen  Botschaft  vom  8.  Januar  1918,
lautend:

„Die  Beseitigung,  soweit  es  möglich  ist,  aller  wirtschaftlichen
  Schranken  und  die  Schaffung  gleicher  Handelsbedingungen
  zwischen  allen  Nationen,  die  dem  Frieden  zustimmen
  und  sieh  zu  seiner  Erhaltung  vereinigen  wollen.“

6.  Der  Raub  der  deutschen  Kolonien
widerspricht  ebenso  eklatant  dem  Punkt  5  der  Wilsonschen
Botschaft  vom  8.  Januar  1918,  lautend:

„Eine  freie,  offenherzige  und  unbedingt  unparteiische
Regelung  aller  kolonialen  Fragen,  beruhend  auf  der  strikten
Beobachtung  des  Grundsatzes,  daß  bei  der  Entscheidung
aller  solcher  Souveränitätsfragen  das  Interesse  der  betroffenen
  Bevölkerung  ein  ebensolches  Gewicht  haben  sollte
wie  die  berechtigten  Ansprüche  der  Regierung,  über
deren  Rechtstitel  entschieden  werden  soll.

7.  Die  finanzielle  und  wirtschaftliche
Erdrosselung  Deutschlands.  In  dem  Wilson-Programm
  und  dem  dazu  von  den  Alliierten  gemachten
Vorbehalt  ist  die  Entschädigungspflicht  Deutschlands  genau
begrenzt,  und  zwar  auf  den  Schaden,  den  Deutschland  durch
seine  Angriffe  der  Zivilbevölkerung  der  Aliierten  und  ihrem
Eigentum  zugefügt  hat.  Alles  andere  hat  auszuscheiden.
Denn  nach  Wilsons  Rede  vom  11.  Februar  1918  soll  es
keine  Kontributionen  und  keine  als  Strafe  auferlegten  Entschädigungen
  geben.  Über  den  Umfang  und  die  Art  der
Wiedergutmachung  der  uns  zur  Last  fallenden  Schäden