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4. Die moralische Demütigung Deutschlands.
Das gleiche gilt von der Forderung der Auslieferung
des Kaisers und derjenigen deutschen Reichsangehörigen,
die die Alliierten vor ihre Gerichte zu ziehen
wünschen. In dem Völkerbund muß Deutschland auf
Grund der Wilsonschen Erklärungen von dem gleichen
Recht für alle Völker den gleichen Platz wie jedes andere
Kulturvolk verlangen.
5. Die wirtschaftspolitische Knebelung
Deutschlands widerspricht eklatant dem
3. Punkt der Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918,
lautend:
„Die Beseitigung, soweit es möglich ist, aller wirtschaftlichen
Schranken und die Schaffung gleicher Handelsbedingungen
zwischen allen Nationen, die dem Frieden zustimmen
und sieh zu seiner Erhaltung vereinigen wollen.“
6. Der Raub der deutschen Kolonien
widerspricht ebenso eklatant dem Punkt 5 der Wilsonschen
Botschaft vom 8. Januar 1918, lautend:
„Eine freie, offenherzige und unbedingt unparteiische
Regelung aller kolonialen Fragen, beruhend auf der strikten
Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung
aller solcher Souveränitätsfragen das Interesse der betroffenen
Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben sollte
wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, über
deren Rechtstitel entschieden werden soll.
7. Die finanzielle und wirtschaftliche
Erdrosselung Deutschlands. In dem Wilson-Programm
und dem dazu von den Alliierten gemachten
Vorbehalt ist die Entschädigungspflicht Deutschlands genau
begrenzt, und zwar auf den Schaden, den Deutschland durch
seine Angriffe der Zivilbevölkerung der Aliierten und ihrem
Eigentum zugefügt hat. Alles andere hat auszuscheiden.
Denn nach Wilsons Rede vom 11. Februar 1918 soll es
keine Kontributionen und keine als Strafe auferlegten Entschädigungen
geben. Über den Umfang und die Art der
Wiedergutmachung der uns zur Last fallenden Schäden