Full text : Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

Rudolf  von  Gneist  7.

Von

CoNRAD  BORNHAK.

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RunoLr  Gneist  wurde  am  13.  August  1816  zu  Berlin  geboren.
  Sein  Vater,  der  damals  beim  Kammergericht  thätig  war,
liess  sich  bald  nach  der  Geburt  seines  Sohnes  als  Landgerichtsrath
  nach  Eisleben  versetzen.  Dort  besuchte  GnEIsT  die  Schule,
verlebte  jedoch  dazwischen  mehrere  Jahre  auf  einer  Landpfarre
in  Pommern  bei  einem  Bruder  seiner  Mutter.  Michaelis  1833  ging
er,  um  Jura  zu  studiren,  nach  Berlin.  Nach  Bestehen  der  beiden
ersten  juristischen  Staatsprüfungen  und  des  Doktorexamens  (1838)
habilitierte  er  sich  1839  als  Privatdozent  an  der  Berliner  Universität,
  blieb  jedoch  daneben  in  der  Praxis  thätig.  Hier  wurde
er  1841  Assessor  und  war  als  solcher  Hilfsrichter  beim  Kammergerichte
  und  beim  OÖbertribunale.

Seine  Dozententhätigkeit  beschränkte  sich  ursprünglich  auf
römisches  Recht,  .  Strafrecht  und  Strafprozess.  Daneben  nahm  er
lebhaft  Teil  an  allen  politischen  Fragen,  die  namentlich  seit  dem
Regierungsantritte  Friedrich  Wilhelms  IV  die  Zeit  bewegten.
Die  Politik  war  schon  damals  wesentlich  bestimmend  für  seine
wissenschaftlichen  Bestrebungen.  Man  kann  daher  den  letzteren
nicht  gerecht  werden,  ohne  gleichzeitig  des  Politikers  zu  gedenken.
Seine  Vorlesungen  über  öffentliches  Gerichtsverfahren  und  Schwurgerichte
  batten  daher  nicht  nur  eine  wissenschaftliche,  sondern
auch  eine  weit  tragende  politische  Bedeutung.

Nachdem  er  1844  ausserordentlicher  Professor  geworden  war,