Full text : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

230  Die  Kriegsgefangenschaft.

ehrenräthliche  Verfahren  einberufen  wird,  zu  rechtfertigen,  Unterofficiere
und  Soldaten  vor  einer  Commission,  bestehend  aus  Officieren  und  Unterofficieren
  (§  98  des  I.  Th.  des  Dienst-Reglements).

Von  dem  Ergebnis  dieser  Untersuchung  hängt  es  ab,  ob  eine  gerichtliche
  Untersuchung  stattfindet,  oder  ob  eine  Disciplinarstrafe  verhängt
  wird,  ob  das  ehrenräthliche  Verfahren  einzuleiten  ist,  oder  endlich,
ob  das  Verhalten  als  gerechtfertigt  anzusehen  ist,  d.h.  der  Betreffende
ohne  ein  zurechenbares  Verschulden  in  feindliche  Kriegsgefangenschaft
gerathen  ist.