Full text : Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

—  280  --Das

  Kaiserliche  Heer.

Studie  zur  Geschichte  der  Verfassungsentwickelung
in  Deutschland,

Von

Dr.  Orro  BierLEFeLD,  Amtsrichter  in  Tauberbischofsheim.

I.  Wer  die  Reichsverfassung  als  ein  politisches  und  staatsrechtliches
  Meisterwerk  Bismarcks,  als  ein  Muster  patriotischer
Mässigung,  wissenschaftlicher  Originalität  und  praktischer  Jurisprudenz
  anerkennt,  wird  ihrem  Schöpfer  zustimmen,  dass  es  die
Aufgabe  des  heranwachsenden  Geschlechts  ist,  sie  auszubauen.
Denn  ihm  muss  die  eigene  Ueberlegung  und  das  überzeugende
Wort  des  Eisernen  Kanzlers  mit  zwingender  Gewalt  die  Einsicht
eröffnen,  dass  der  Bau  der  deutschen  Einheit  im  Jahre  1871
wohl  unter  Dach  kam,  aber  noch  mancher  inneren  Arbeiten  bedurfte,
  um  dem  als  Gesamtheit  wirtschaftlich  und  geistig  wachsenden
  Volke  ein  geschütztes  und  behagliches  Heim  zu  bieten.
Heute  sind  wir  gegen  die  Aussenwelt  hinreichend  gesichert  und
mit  unseren  Hausgenossen  vertraut  genug,  um  selbst  an  die
Fundamente  und  Hauptmauern,  an  wesentliche  Bestimmungen  der
Reichsverfassung,  die  bessernde  Hand  anlegen  zu  dürfen.  Dabei
kann  das  Ziel  nicht  die  Verschiebung  der  Grundlagen  und  Machtverhältnisse,
  also  weder  eine  Schwächung  der  Reichsgewalt  noch
eine  solche  Beschränkung  der  Selbständigkeit  der  einzelnen  Bundes-