Full text : Das Legitimitätsprincip.

9

Versuch,  die  nationale  Unabhängigkeit  und  Wohlfahrt  zu  vertheidigen,
  mußte  solchen  Bestrebungen  gegenüber  als  Empörung
  erscheinen,  die  mit  sofortigem  Kriege,  mit  Entthronung
der  schuldigen  Dynastie  zu  bestrafen  sei.  Ja,  selbst  der  Krieg
mußte  den  Charakter  eines  völkerrechtlichen  Rechtsmittels  verlieren,
  wenn  er  gegen  den  Herrn  des  europäischen  Festlandes
geführt  wurde:  diesem  gegenüber  konnte  er  nur  Aufruhr  sein,
konnte  von  ihm  auch  nur  niedergeschlagen  werden  durch  die
Execution  des  von  ihm  gesprochenen  Verdammungsurtheils,
nicht  aber  durch  wirklichen  Krieg,  der  auch  dem  Gegner  das
gleiche  Recht  gewährt.

Napoleon  ist  auf  vem  Wege  gewesen,  dieses  Ziel  zu  erreichen.
  Schon  durfte  er  fast  wie  Cicero  sprechen:  „Possum
de  omni  regione,  de  omni  genere  hostium  dicere:  nulla
gens  est,  quae  non  aut  ita  sublata  sit,  ut  vix  exstet,
aut  ita  domita,  ut  qduiescat,  aut  ita  pacata,  ut  victoria
nostra  imperioque  laetetur.“  1)  Auch  hat  seine  Behandlung
des  besiegten  Feindes  mehr  als  einmal  darauf  schließen  lassen,
daß  er  den  Widerstand  gegen  seine  Plane  für  ein  strafbares
Verbrechen,  nicht  für  die  Anwendung  der  im  Völkerrechte  zulässigen
  Selbsthülfe  ansah.  Die  Gefahr,  daß  insbesondere
das  ganze  westliche  und  mittlere  Europa  dem  „seelenlosen
Despotismus“:)  eines  Universalstaats  verfallen  werde,  rückte
in  bedrohliche  Nähe.  Die  Achtung  vor  Verträgen,  vor  den
historischen  Volksindividualitäten,  vor  der  Existenzberechtigung
der  vorhandenen  Staaten,  vor  dem  Rechte  der  bestehenden
Dynastien  hatte  der  Kaiser  längst  abgestreift:  es  schien  schlechter-)

  Cicero,  Oratio  de  provinciis  consularibus,  cap.  12  i.  f.
:)  Kant,  Zum  ewigen  Frieden  (Königsberg  1796),  S.  63.