68 15. Vertrag mit Spanien. — 16. Samoa-Kommission.
Mit Rücksicht auf den damaligen Stand der Angelegenheit erklärten die Redner
aller Parteien, von einem weiteren Eingehen anf die Sache absehen zu wollen; diese
Redner waren die Abgeordneten Richter, Dr. Lieber, Rickert, Dr. von Levetzow, Graf
Arnim und Fürst Bismarck.
15. Vertrag mit Spanien über Erwerbung der Karolinen-,
Palan- und Marianen-Inseln.
Sitzung des Reichstages vom 6. Juni 1899.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung erbittet der Staatssekretär des Auswärtigen
das Wort.
Staatssekretär von Bülowt):
Ich habe das Wort erbeten, meine Herren, um diesem hohen Hause
mitzuteilen, daß Deutschland mit Spanien einen Staatsvertrag über die
Abtretung der Karolinen-, der Palan= und der noch in spanischem Besitz
befindlichen :2) Marianeninseln abgeschlossen hat.
Zur Ausgestaltung der deutschen Besitzungen in der Südsee, wie im
Hinblick auf die Handelsinteressen, welche wir seit lange auf den Karolinen
besitzen, haben wir es für unsere Pflicht gehalten, dafür Sorge zu tragen,
daß diese Inselgruppen bei einem Besitzwechsel für Deutschland nicht verloren
gingen.
Das mit der Königlich spanischen Regierung am 12. Februar d. J.
getroffene Abkommen lantet in deutscher Uebersetzung wie folgt:
Die Kaiserlich dentsche Regierung und die Königlich spanische
Regierung sind über die folgenden Punkte übereingekommen:
1. Spanien wird an Deutschland die Karolineninseln mit den
Palaus und den Marianen, Guam ausgenommen, gegen
eine auf 25 Millionen Pesetas 3) festgesetzte Geldentschädigung
abtreten. .
2. Deutschland wird dem spanischen Handel und den spanischen
landwirtschaftlichen Unternehmungen anf den Karolinen, den
1) Sten. Ber. d. R.-T., 10. Leg.-Per., I. Session, 86. Sitzung, S. 2338 f.
2) Von den im ganzen 1110 qkm umfassenden Marianen waren nur noch
626 qkm in spanischem Besitz, nachdem die Hauptinsel Guam schon 1898 von den Vereinigten
Staaten von Nordamerika erworben war. Die Karolinen haben 1450 und
die Palau-Inseln 503 qkm Bodenfläche.
3) 1 Peseta = 80 Pfennig.