Aufsätze.
Die kirchliche Rechtspersönlichkeit im Gross-
herzogtum Baden.
Von
Dr. jur. FRITZ AmMaAnNn.
Inhaltsübersicht.
Einleitung: Grundbegriffe. $ 1. Persönlichkeit und Rechtspersönlichkeit.
— 82. Das Verhältnis von Privatrechtsfähigkeit und öffentlicher Persön-
lichkeit. — $ 3. Das Kriterium der öffentlich-rechtlichen Persönlichkeit ins-
besondere. — $ 4. Korporation. Anstalt. Stiftung.
Erster Teil: Der Rechtsgrund der kirchlichen Rechtspersön-
lichkeit in Baden.
$ 5. Begriff des Rechtsgrunds. — $ 6. Der äussere Rechtsgrund ist
weder jus divinum noch jus naturale. — $ 7. Der äussere Rechtsgrund ist
nicht das kirchliche, sondern das weltliche Recht. — $ 8. Der äussere
Rechtsgrund ist teils Reichs-, teils Landesrecht.
Zweiter Teil: Die Trägerschaft der kirchlichen Rechtsper-
sönlichkeit in Baden.
Erster Abschnitt: Methodische Vorfragen,
$ 9. Gesamtkirchentheorie und Institutentheorie.
Zweiter Abschnitt: Die Träger derkirchlichenRechts-
persönlichkeitim einzelnen.
$ 10. Die Kirchen im engeren Sinn (kat., protest., altkath.).
. $& 11. Die übrigen Religionsgemeinschaften. — $ 12. Die Korporationen
innerhalb des kirchlichen Organısmus:
Archiv für öffentliches Recht. XXIV. 1. 1