Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

Aufsätze. 
Die kirchliche Rechtspersönlichkeit im Gross- 
herzogtum Baden. 
Von 
Dr. jur. FRITZ AmMaAnNn. 
Inhaltsübersicht. 
Einleitung: Grundbegriffe. $ 1. Persönlichkeit und Rechtspersönlichkeit. 
— 82. Das Verhältnis von Privatrechtsfähigkeit und öffentlicher Persön- 
lichkeit. — $ 3. Das Kriterium der öffentlich-rechtlichen Persönlichkeit ins- 
besondere. — $ 4. Korporation. Anstalt. Stiftung. 
Erster Teil: Der Rechtsgrund der kirchlichen Rechtspersön- 
lichkeit in Baden. 
$ 5. Begriff des Rechtsgrunds. — $ 6. Der äussere Rechtsgrund ist 
weder jus divinum noch jus naturale. — $ 7. Der äussere Rechtsgrund ist 
nicht das kirchliche, sondern das weltliche Recht. — $ 8. Der äussere 
Rechtsgrund ist teils Reichs-, teils Landesrecht. 
Zweiter Teil: Die Trägerschaft der kirchlichen Rechtsper- 
sönlichkeit in Baden. 
Erster Abschnitt: Methodische Vorfragen, 
$ 9. Gesamtkirchentheorie und Institutentheorie. 
Zweiter Abschnitt: Die Träger derkirchlichenRechts- 
persönlichkeitim einzelnen. 
$ 10. Die Kirchen im engeren Sinn (kat., protest., altkath.). 
.  $& 11. Die übrigen Religionsgemeinschaften. — $ 12. Die Korporationen 
innerhalb des kirchlichen Organısmus: 
Archiv für öffentliches Recht. XXIV. 1. 1
	        
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