Metadata: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

252 Grehbrilansien. (Januar 14.) 
ihrem Nachteil erfahren konnten, welche Konflikte auch zwischen ihren 
böndern und Großbritannien bestanden haben, daß sie mit dem übrigen 
Neich eng verbunden sind zur Abwehr gegen das Deutsche Reich. Was 
nun Südafrika betrifft, hairen denn die Deutschen keine großen Kolonien 
in Afrika? Erhielten sie diese Kolonien nicht durch dieselben Mittel, durch 
die Franzosen, Italiener und Engländer in Nordafrika die Macht sicherten. 
Was Rußland betrifft, so ist es eigenartig, daß in einem Lande, das die 
Deutschen als ein Land der Unterdrückung der kleinen Nationen hinstellen, 
die ganze Nation einig gegen den gemeinsamen Feind steht. Gegen Griechen- 
land haben die Alliierten nichts anderes getan, als in ihrer Eigenschaft als 
Schutzmächte zur Sicherheit ihres Heeres die Garantien gegen die Deutschen 
von den Griechen zu fordern, auf die sie ein Recht hatten. Die Deutschen 
behaupten, daß die Verbündeten es gewesen seien, die zuerst die Gesetze 
der Kriegführung zur See verletzt hätten. Was aber sind die Tatsachen? 
Von dem ersten Tage des Krieges an haben die Deutschen, ohne auf die 
Handelsflagge zu achten, in vollstem Widerspruch zum Völkerrecht und unter 
vollkommener Verachtung der Rechte und Leben der Neutralen ihre Minen 
wild ausgestreut. Die Deutschen behaupten, daß die Blockade im Wider- 
ioruch stehe zum Völkerrecht. Das ist volllommen unrichtig. Das Recht, 
zu verhindern, sich mit Vorräten zu versehen, ist ein anerkanntes Recht 
der Kriegführenden und wird von allen Nationen ausgeübt. Die ancrkannte 
Absicht der Tauchbootmaßregeln Deutschlands war es, die Versorgung mit 
Lebensmitteln für England abzuschneiden. Dieser Feidzug wird rücksichts- 
los unter Mißachtung der Rechte und der Leben der Neutralen geführt. 
Selbst die Deutschen werden keine Entschuldigungen für Berbrechen, wie 
die gegen die „Lusitania“, „Arabic“ und „Sussex“ und zahlreiche andere 
Schiffe anführen können. Die Deutschem behaupten, der Gebrauch der Wasse 
der Aushungerung sei unmenschlich. Waren sie der Auffassung im Jahre 
1870, als sie die Stadt Paris aushungerten? Nach der deutschen Lesart 
wäre der Krieg nicht nach Afrika getragen worden, wenn die Alliierten 
dies nicht getan hätten. Wenn dies so war, warum machten denn die 
Deutschen Versuche, #en Aufstand in Südafrika hervorzurufen? Und warum 
waren sie denn in Afrika so bedeutend besser mit Maschinengewehren und 
Munition versehen 4 die alliierten Streitkräfte? Die Deutschen haben 
die Unverschämtheit zu behaupten, die Alliierten ließen sich Verstöße zu- 
schulden kommen bei der Behandlung der Gefangenen und der Bevölkerung 
besiegter Landstrecken. Es ist nahezu unglaubtich. daß sie diese Behauptung 
ernst meinen, wenn man an ihre Behandlung Belgiens denkt, an die 
armenischen Schlächtereien, die Deutschland beendigen konnte, wenn es 
wollte, und an die Behandlung der Gefangenen, die sich in den Gefangenen- 
lagern von Wittenberg und anderswo herausstellte. Schließlich machten 
die Deutschen den Versuch, wieder einmal die Vergewaltigung Belgiens 
und die Behandlung dieses Landes zu rechtfertigen. Sie vergeisen, daß zu 
Beginn des Krieges ihr eigener Reichskanzler zugab, daß die Vergewaltigung 
der belgischen Neutralität ein Unrecht war, aber durch die militärische 
Notwendigkeit gerechtfertigt wurde. Das ist das wahre deutsche Argument, 
das hinlänglich die Politik charalterisiert, hegen die die Alliierten kämpfen. 
Was die Behandlung Belgiens angeht, so wird die Welt nicht so rasch 
die Hinschlachtungen in Aerschot und Löwen vergessen, noch die erzwungenen 
Abhebungen belgischer Fonds und die unmenschlichen und barbarischen 
Deportationen, die dieser Tage durchgeführt wurden. Es darf für unwahr- 
scheinlich gehalten werden, daß die Alliierten die deutsche und österreichische 
Note noch weiter tommentieren. (Die Erwiderung der deutschen 
Lierung (. Ti. 1 S. 20 fl.) 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.