Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Voraussetzungen des $ 19 Platz greifen ?'. Insofern also hat 
dieser $ auch für die Gerichte seine Bedeutung. Und doch 
welch’ kolossaler Unterschied in der Bedeutung und dem Wesen 
der vom Heroldsamt und der vom Gericht getroffenen Entschei- 
dungen! Denn jede Entscheidung des Heroldsamts, mag sie ein 
konstitutives oder deklaratorisches Anerkenntnis enthalten, oder 
mag sie nur dahin gehen, dass die Adelsbehörde den Gebrauch 
des Adels gelten lassen, die Adelsführung nicht beanstanden 
wolle, ist materıiellrechtlicher Natur. Sie gewährt ein 
unentziehbares, in den Fällen des $ 19 wenigstens ein bis auf 
weiteres unentziehbares Recht den Adel zu führen, sie garan- 
tiert den uneingeschränkten Genuss des Adels und den jeden- 
falls von anderer Seite unantastbaren ruhigen weiteren Besitz 
und die Ausübung des Adels und sie wirkt nicht nur für die 
Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft, indem sie dem 
Prätendenten sagt, die allein kompetente Stelle, der König wolle 
den Gebrauch des Adels nicht beanstanden, sondern gel- 
ten lassen, der Prätendent dürfe also auch in Zukunft sich des 
Adels bedienen. Und wenn der König durch die von ihm dele- 
gierte Adelsbehörde sich in dieser Weise bindet, so gibt dem 
Prätendenten die Unverbrüchlichkeit des Königsworts, die zwar 
in der Verfassung nicht besonders betont ist, welche aber als 
?t Allenfalls denkbar wäre auch folgende Argumentation: In dem An- 
hang $ 120 sei den Gerichten die Befugnis genommen, die wegen des Adels 
geführte Nachweisung für hinreichend zu erklären, also überhaupt auf 
Grund der dargebotenen Beweise eine Entscheidung zu fällen; dies sei der 
Ausfluss eines allgemeinen das Adelsrecht beherrschenden Prinzips, und sei 
nur deshalb bei $ 95 speziell zum Ausdruck gebracht, weil dies die ein- 
zige Stelle im 9. Titel sei, welche überhaupt von den Gerichten rede. Gleich- 
wie daher im Falle des $ 95 eine entscheidende Tätigkeit der Gerichte, 
selbst wenn es sich nur um Inzidentpunkte handle, ausgeschlossen sei, eben- 
so müsse auch in allen anderen das Adelsrecht berührenden Fragen, insbe- 
sondere im Fall des $ 19 dem Gerichte jede Entscheidung entzogen sein. 
Doch scheint mir diese Argumentation zu weitgehend zu sein, zumal die 
Voraussetzungen des $ 95 und des $ 19 ganz verschieden sind.
	        
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