Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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stalten ein Grund zum Verlust des Wahlrechts sei, die Entschei- 
dung dieser Frage hängt im Wesentlichen wohl von dem partei- 
politischen Standpunkte ab und davon, ob man auf dem Boden 
des allgemeinen Wahlrechts den Kreis der Wähler einengen will 
oder nicht. Dies zu entscheiden ist aber nicht Sache des Juristen 
sondern des Politikers.
	        
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