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fabricae die Kirchenstiftung oder Kirchenfabrik und schliesslich
aus der Quarta cleri das Benefizium oder die Pfründe“ !®, Wäh-
rend über Anfang und Ende dieser Entwickelung Ueberein-
stimmung herrscht, sind die Momente bestritten, welche im ein-
zelnen den Entwickelungsgang bestimmt haben. Nach der früher
herrschend gewesenen Prekarientheorie soll nach und
nach ein Teil des Diözesangutes in Landkirchenvermögen sich
umgewandelt haben, indem der Bischof die Güter in der Nähe
einer Landkirche den dort angestellten Klerikern zur Leihe gab
und zwar als Prekarium; auf diese Weise sollen sich dann diese
Vermögensmassen mit den Lokalkirchen verbunden haben.
Nach der Eigenkirchentheorie'" konnte die auf die
juristische Persönlichkeit der bischöflichen Kirchen, der Lokal-
kirchen, der Kirchenfabrik etc. gerichtete Tendenz sich auf
germanischem Boden nicht verwirklichen. Die auf germanischem
Grunde stehende Kirche ist keine juristische Person, sondern eine
Sache, ein nutzbares Objekt. Auch die Bischöfe sind Eigen-
herrn ihrer bischöflichen Kirchen. Was insbesondere die Pfrün-
den, Benefizien, betrifft, so haben sie sich nicht aus den Pre-
karien entwickelt, sondern von den Eigenkirchen aus nahm die
kirchliche Leihebewegung ihren Ausgang, indem der Grundherr
die Lokalkirche durch Anstellung eines Geistlichen in der Form
der Pfründe betrieb. Von dem Kirchengut schlechthin hat sich
dann später die Leihe auf einen Teil desselben, nämlich das
Benefizium zurückgezogen. Der Investiturstreit kämpfte
erfolgreich gegen die germanische Eigenkirchenbewegung an und
brachte das Recht des Bischofs gegenüber dem Grundherrn
wieder zur Geltung. Gleichzeitig kam dadurch aber auch der
durch die Eigenkirchenbewegung unterbrocheneV erselbständigungs-
102 MEURER, Bayr. Kirchenvermögensr. Stuttgart 1899 IL. 1 ff.
08 Aufgestellt von STUTZ. Siehe hierüber Sturz: Die Rigenkirche als
Element des mittelalterlich-german. Kirchenr. Antrittsvorl. 1895 und Ge-
schichte d. k. Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Ale-
xanders IIl.