Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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fabricae die Kirchenstiftung oder Kirchenfabrik und schliesslich 
aus der Quarta cleri das Benefizium oder die Pfründe“ !®, Wäh- 
rend über Anfang und Ende dieser Entwickelung Ueberein- 
stimmung herrscht, sind die Momente bestritten, welche im ein- 
zelnen den Entwickelungsgang bestimmt haben. Nach der früher 
herrschend gewesenen Prekarientheorie soll nach und 
nach ein Teil des Diözesangutes in Landkirchenvermögen sich 
umgewandelt haben, indem der Bischof die Güter in der Nähe 
einer Landkirche den dort angestellten Klerikern zur Leihe gab 
und zwar als Prekarium; auf diese Weise sollen sich dann diese 
Vermögensmassen mit den Lokalkirchen verbunden haben. 
Nach der Eigenkirchentheorie'" konnte die auf die 
juristische Persönlichkeit der bischöflichen Kirchen, der Lokal- 
kirchen, der Kirchenfabrik etc. gerichtete Tendenz sich auf 
germanischem Boden nicht verwirklichen. Die auf germanischem 
Grunde stehende Kirche ist keine juristische Person, sondern eine 
Sache, ein nutzbares Objekt. Auch die Bischöfe sind Eigen- 
herrn ihrer bischöflichen Kirchen. Was insbesondere die Pfrün- 
den, Benefizien, betrifft, so haben sie sich nicht aus den Pre- 
karien entwickelt, sondern von den Eigenkirchen aus nahm die 
kirchliche Leihebewegung ihren Ausgang, indem der Grundherr 
die Lokalkirche durch Anstellung eines Geistlichen in der Form 
der Pfründe betrieb. Von dem Kirchengut schlechthin hat sich 
dann später die Leihe auf einen Teil desselben, nämlich das 
Benefizium zurückgezogen. Der Investiturstreit kämpfte 
erfolgreich gegen die germanische Eigenkirchenbewegung an und 
brachte das Recht des Bischofs gegenüber dem Grundherrn 
wieder zur Geltung. Gleichzeitig kam dadurch aber auch der 
durch die Eigenkirchenbewegung unterbrocheneV erselbständigungs- 
102 MEURER, Bayr. Kirchenvermögensr. Stuttgart 1899 IL. 1 ff. 
08 Aufgestellt von STUTZ. Siehe hierüber Sturz: Die Rigenkirche als 
Element des mittelalterlich-german. Kirchenr. Antrittsvorl. 1895 und Ge- 
schichte d. k. Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Ale- 
xanders IIl.
	        
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