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B. Die Anstalten innerhalb des Kirchenorganismus.
1. Die Lokalkirchen.
. Die mensa episcopalis.
. Die Pfründen.
Die Landkapitel.
. Das Priesterseminar.
. Nicht das Ordinariat und Generalvikariat.
. Jüdisch-kirchl. Anstalten.
a) Synagogen.
b) Krankenanstalten.
c) Religionsschulen.
d) Frauenbäder.
SI[9 OP Om
IV. Die kirchlichen Rechtspersonen ausserhalb des
kirchlichen Organismus.
A. Die kirchlichen Rechtspersonen auf Grund des II. Kon-
stitutions-Edikts.
1. Körperschaften.
2. Anstalten.
C. Die kirchlichen privaten Vereine nach BGB.
III. Teil: Der Inhalt der kirchlichen Rechtspersön-
lichkeit.
s 16. Allgemeine Richtlinien für die Darstel-
lung des Inhalts der kirchlichen Rechtsper-
sönlichkeit.
I. Die Darstellung des Inhalts der Rechtspersönlichkeit wird
im allgemeinen getrennt für die Persönlichkeit des
öffentlichen und privaten Rechts erfolgen, allein sie wird im ein-
zelnen nicht immer von getrennten Gesichtspunkten ausgehen
können; vielmehr muss bei jedem Versuche einer genauen Be-
stimmung Öffentlich-rechtlicher Beziehungen von privatrechtlichen
Anschauungen und Begriffen ausgegangen werden. Das Bedürfnis