Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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eine eigene katholisch bezw. evangelisch theologische Fakultät. 
Es steht den Kirchen frei, Anstalten zur Unterweisung der künf- 
tigen Geistlichen zu unterrichten, so das erzbischöfliche Konvikt 
in Freiburg, das protestantisch theologische Seminar der Univer- 
sıtät Heidelberg !?”. 
Immerhin ist die kirchliche Propaganda in zahlreichen Be- 
zıehungen durch das Staatsrecht eingeschränkt. Kirchlichen 
Korporationen und Stiftungen ist die Einrichtung einer Lehr- 
und Erziehungsanstalt nur auf Grund eines besonderen (zesetzes 
gestattet. Mitgliedern eines Ordens oder einer ordensähnlichen 
Kongregation ist jede Lehrwirksamkeit an Lehr- und Erziehungs- 
anstalten im Grossherzogtum Baden untersagt. Die Propaganda 
muss sich in den gesetzlichen Formen bewegen, Uebergriffe zwi- 
schen den einzelnen Religionsgemeinschaften sind verboten. 
Ausdrücklich ausgesprochen ist dies z. B. bezüglich der Deutsch- 
katholiken und Altlutheraner'!?®, 
Ss 20. Das kirchliche Besteuerungsrecht und die 
kirchlichen Steuerprivilegien. 
Allen Kirchen und Religionsgemeinschaften, welchen als 
Gesamtheit das Recht öffentlicher Korporationen im Grossherzog- 
tum Baden zukommt (römischkatholisch, altkatholisch, evange- 
lisch, israelitisch, deutschkatholisch, herrenhutisch), ist das Recht 
auf Besteuerung ihrer Genossen eingeräumt. Dieses Besteuerungs- 
recht ist den Kirchengemeinden zugestanden für örtliche kirch- 
liche Bedürfnisse durch das Gesetz vom 26. Juli 1888, den 
Landeskirchen für allgemein kirchliche Bedürfnisse durch das 
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127 Geschaffen durch Verordn. vom 17. Okt. 1867, SpoHn StKR. S. 201 f. 
128 Ziff. 12 der St. Min.Entschl. die Deutschkatholiken betr.: Ziff. 7 des 
St. Min.Erl. vom 28. Dez. 1855 die Pastoration der ausgetretenen Luthe- 
raner in Ispringen und in der Umgebung betr. SpoHn StKR. 8. 87/88: Die 
Dissidenten haben sich der schon in $ 5 des I. Konstit.Ed. verbotenen Prose- 
lytenmacherei, sowie aller Anfeindung der bestehenden Konfessionen zu 
enthalten.
	        
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