Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Die genannte Kommission weist im Vorwort darauf hin, dass für die 
Leit vor 1763 eine Sammlung der Öesterreichischen Staatsverträge über- 
haupt nicht vorliege, während das mit diesem Jahr einsetzende, von 
L. NEUMANN begonnene, von PLASON fortgesetzte Urkundenwerk : Recueil 
des traites et conventions conclus par l’Autriche avec les puissances etran- 
geres weder vollständig noch vollkommen zuverlässig sei, sich auf den blossen 
Abdruck der Verträge beschränke und im besten Falle nur das praktische, 
nicht aber das wissenschaftliche Bedürfnis zu befriedigen vermöge. Hierin 
liegt die Rechtfertigung des Unternehmens der Kommission, die österreichi- 
schen Staatsverträge in ihrer Gesamtheit herauszugeben. Dass diese Her- 
ausgabe nicht in chronologischer Reihenfolge, sondern länderweise erfolgt, 
wird man nur vollkommen billigen können. Als österreichische Staatsver- 
träge werden von der Kommission alle jene Vereinbarungen angesehen, 
die zwischen einem Mitgliede der deutschen Linie der Habsburger als Staats- 
oberhaupt aller oder eines Teiles der zur Zeit des Vertragsschlusses im 
Besitze dieser Linie befindlichen Territorien und einer fremden Macht über 
staatliche Hoheitsrechte zustande gekommen sind. Familienverträge und 
Verträge, an denen das Staatsoberhaupt der Österreichischen Monarchie 
nur als deutscher Kaiser beteiligt war, sollen ausgeschlossen bleiben, da- 
gegen jene Vereinbarungen Aufnahme finden, die mit der Stellung der 
österreichischen Hausmacht in der Reichsverfassung zusammenhängen, so- 
wie alle jene, die das Staatsoberhaupt der österreichischen Monarchie zwar 
auch als deutscher Kaiser, zugleich aber unter Beitritt seiner Hausmacht 
mit fremden Mächten getroffen hat. Jede der geplanten Abteilungen des 
Werkes wird mit einer allgemeinen Einleitung eröffnet, welche die diplo- 
matischen Beziehungen Oesterreichs und des betreffenden fremden Staates 
bis zu dem Zeitpunkt schildern soll, mit welchem dann die Staatsverträge 
nach 1526 — dem Geburtsjahre der Monarchie — einsetzen. Dem Abdruck 
jedes einzelnen Vertrages wird eine orientierende Einleitung vorausge- 
schickt. 
Der vorliegende erste Band der mit England abgeschlossenen Verträge 
geht weit hinter das Jahr 1526 zurück, insofern er in Form von Beilagen 
zu der allgemeinen Einleitung nicht weniger als 17 englisch-österreichische 
Verträge aus der Zeit vor diesem Jahre bringt, deren ältester das Bünd- 
nis zwischen den Herzogen Albrecht II. und Otto von Oesterreich und 
Eduard III. von England ddto Antwerpen 16. Febr. 1339 ist, und schliesst 
mit dem Beitritt Oesterreichs zum Aachener Frieden und einer hierauf be- 
züglichen Konvention zwischen Maria Theresia und Georg II. Der Kulmina- 
tionspunkt der englisch-österreichischen Beziehungen innerhalb dieser Periode 
fällt bekanntlich in die Zeit Leopolds I., weshalb A. F. PRIBRAM als einer 
der besten Kenner dieser Zeit zur Bearbeitung des vorliegenden Bandes 
ganz vorzugsweise berufen war. E. Radnitzky. 
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