Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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sind, ihre Wiederherstellung untersagt wird®. Da in der Stadt 
die Oeffentlichkeit immer gegeben ist, kann die Anzeige jedes 
Baues verlangt werden*‘. Andererseits können auf dem Lande 
Eigentumsbeschränkungen als Massregeln der police rurale er- 
gehen, wenn die betreffenden Grundstücke an öffentliche und 
jederzeit der Benutzung frei stehende Wege grenzen, oder wenn 
sie selbst dem Verkehr geöffnet sind; so können z. B. Siche- 
rungsmassregeln bei offenen Schöpfbrunnen angeordnet werden, 
wenn diese auf einem privaten Grundstücke liegen, das dem all- 
gemeinen Verkehr, sei es auch als Enklave oder nur auf Grund 
des Rechtes zur allgemeinen Weide, zu jeder Zeit geöffnet ist?‘ 
Dieselben Grundsätze gelten im allgemeinen auch im preussischen 
Recht. Auch hier sieht man polizeiliche Beschränkungen des 
Eigentums zum Schutze des ungestörten Rechtsgenusses des 
Nachbarn für unzulässig, zum Schutze des öffentlichen Verkehrs 
auf den Strassen für zulässig an: für ungesetzlich ist erklärt 
worden das Verbot einer Umwehrung eines Grundstücks aus dem 
Grunde, weil sie eine dem Nachbargrundstück schädliche Be- 
schattung desselben zur Folge hat, für gesetzlich die Anordnung 
der Schliessung eines an eine Öffentliche Strasse grenzenden 
Grundstücks *. 
Zu den öffentlichen Orten im Sinne des französischen Rechts 
gehören nun aber ausser den öffentlichen Strassen, Flüssen u.s.w., 
auch alle andern Orte oü il se fait de grands rassemblements 
d’hommes. Hierher gehören, wie schon erwähnt, die Kirchen, 
hierher gehören ferner Theater, Gast- und Wirtshäuser. Diese 
  
  
#5 LAGARDE 21; es ist nur zulässig die Wiederherstellung zu unter- 
sagen, nicht schlechthin die Unterdrückung anzuordnen; dies wäre eine 
Verletzung des Eigentums, vgl. oben das Beispiel der Strohdächer. 
*° MoGEOT 144. 
#7 D.S. 98. 
«# OVG. 13. Mai 1901 (XXXIX, 278) und 30. Januar 1895 (Pr.V.Bl. 
XVI, 413); vgl. jedoch die schwerwiegenden von BIERMANN S. 177 gegen 
letztere Entscheidung erhobenen Bedenken.
	        
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