Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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den Einzelnen, als die Gesamtheit schützen: wegen der An- 
steckungsgefahr ist die öffentliche Gesundheit und wegen 
des Zusammenhanges der Prostitution mit dem berufsmässigen 
Verbrechertum ist die öffentliche Sicherheit gefährdet. An sich 
sind also polizeiliche Massregeln gegenüber der Prostitution ge- 
rechtfertigt. Eine krasse Rechtswidrigkeit liegt jedoch darin, 
dass die Pariser Polizei ihre Massregeln nicht mit den Strafen 
schützt, die dem materiellen und formellen Polizeistrafrecht ent- 
springen, sondern mit arbiträren Haftstrafen, die der Polizeipräfekt 
aus eigener Machtvollkommenheit verhängt. Diese Rechtswidrig- 
keit wird nur in ein grelleres Licht gesetzt dadurch, dass die 
Polizei ihr Recht zu begründen sucht mit der Konstruktion eines 
Vertrages, in dem sich die Dirne durch Unterzeichnung der 
polizeilichen Anordnungen rückhaltlos der polizeilichen Aufsicht 
unterwirft“®. Sind aber auch die polizeilichen Zwangsmassregeln 
ungesetzlich, so sind es deshalb noch nicht die zur Ueberwachung 
der Prostitution erlassenen Vorschriften selbst‘. Tatsächlich 
hat denn auch der Kassationshof die Polizei zur Regelung des 
Prostitutionswesens für zuständig erachtet, weil es sich dabei 
um Massregeln im Interesse der öffentlichen Ordnung und Ge- 
sundheit handelt®”. Die wichtigste der polizeilichen Massregeln ist 
die den Prostituierten auferlegte Pflicht, sich in einer von der 
Polizei geführten Liste einträgen zu lassen. Frauen, die sich 
notorisch und gewohnheitsmässig der Unzucht hingeben, werden 
von Amts wegen eingetragen. Mit dieser Eintragung sind die 
Dirnen allen polizeilichen Massnahmen im Interesse der öffent- 
lichen Gesundheit unterworfen, namentlich der Anordnung ärzt- 
licher Kontrolle, eventuell der Zwangsheilung. Aber auch im 
  
65 Vgl. PARENT-DUCHATELET, La prostitution dans la ville de Paris, 
3e Ed. te. Ier. pag. 356. 
*® BERTHELEMY 341 Ann. 1. 
°° Enntsch. v. 8. Dez. 1847. Vgl. Yves Guyor, La prostitution, 1883 
3. 232 F.
	        
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