Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Was unter sürete und salubrite publique zu verstehen ist, 
ist ohne weiteres klar. Schwierigkeit bietet jedoch der so be- 
deutungsvolle Begriff des bon ordre public, der übrigens der 
weitere Begriff ist und jene beiden andern Begriffe schon in sich 
umfasst. Der Begriff des bon ordre public, der öffentlichen Ord- 
nung enthält das eigentliche Wesen der Polizei, und was dies 
ist, lässt sich aus dem Wort allein nicht ohne weiteres bestim- 
men, sondern nur aus der historischen Entwicklung des Polizei- 
rechts. Wenn z. B. nach preussischem Recht die Polizei die 
öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten hat, so lässt sich aus 
dem Wortlaut dieser Bestimmung allein durchaus noch nicht er- 
sehen, warum die Polizeigewalt nicht die Zahlung der Steuern 
überwachen soll; warum gehört das Steuerwesen nicht zur öffent- 
lichen Ordnung im Sinne des Potlizeirechts? Mit dem Wortbe- 
griff der „Ordnung“ ist für das Polizeirecht gar nichts gewonnen, 
denn hier hat das Wort seine ganz besondere Bedeutung, so 
zwar, dass sich die Begriffe Ordnung und Polizei fast vollstän- 
dig decken. Ursprünglich werden die beiden Worte sogar immer 
gemeinsam gebraucht: Ordnung und gute Polizei, bonne ordre 
et police (prudens ordinatio) *. Man verstand eben unter dem, 
dem Aristoteles entlehnten, Begriffe nichts anderes, als die äussere 
Ordnung, den geregelten Gang des bürgerlichen Lebens. Daher 
nannte man Völker, die in einem geordneten Staate lebten, „Ppo- 
lite Völker“, &tats polices, im Gegensatz zur impolice der mangel- 
haft oder gar nicht staatlich organisierten Völker”. Dieser Be- 
deutung der Begriffe „Ordnung und Polizei“ entspricht es, dass 
die „Polizei“ im technischen Sinne der modernen Staatslehre zu- 
erst begründet wurde zur Wahrung des Minimums aller bürger- 
  
”* Reichsabschied von Augsburg 1520 $ 71, vgl. auch die Reichspoli- 
zeiordnungen;; Edit politique de 1568, Genf vgl. ROUSSEAU, 8e lettre de la 
montagne (Oeuvres de J. J. RouUSssEAU, Nouvelle edition, Amst. 1772). 
75 ROUSSEAU a. a. O. 8.239; CHRIST. v. WOLFF, Vernünftige Gedanken 
von dem gesellschaftlichen Leben der Menschen, 1725, 8 211.
	        
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