Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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lichen Ordnung, der Strafrechtsordnung gegen die Gefährdung 
durch das berufsmässige Verbrechertum. Die Pariser Polizei, 
die Mutter und das Vorbild der ganzen modernen kontinentalen 
Polizei, war im Jahre 1667 ins Leben gerufen worden mit dem 
nächsten Zweck, die Sicherheit in der Stadt herzustellen, das 
Bürgertum gegen den Terrorismus des, besonders Nachts, alle 
Strassen beherrschenden Verbrechertums zu schützen ’6. Die so 
geschaffene „Polizei“ erstreckte aber sofort ihr Tätigkeitsgebiet 
auf all’ das, was entsprechend den allgemeinen staatsrechtlichen 
Theorien jener Zeit Gegenstand der staatlichen Ordnung sein 
musste: d. h. sie sah im Sinne des Eudämonismus ihre Aufgabe 
darin, in allem und jedem das Leben der Untertanen zu ihrem 
eigenen Besten und dem des Staates zu regeln. Einde des 
18. Jahrhunderts wurde durch die Theorie der Aufklärung und 
die Gesetzgebung der Revolution die Polizei wieder auf diejenigen 
Gebiete beschränkt, die wir heute im Gegensatze zur polizeistaat- 
lichen Wohlfahrtspolizei als „Ordnungs“-Polizei bezeichnen. Dieser 
Begriff der Ordnung, der für uns gerade einen Gegensatz be- 
deutet zu dem, was das 17. und 18. Jahrhundert unter „Ord- 
nung“, bonne ordre, verstand, bestimmt das Wesen der Polizei 
im modernen Staatsrecht. Er gibt das, was O. MAYER so an- 
schaulich „die eigentümliche Richtung der Polizeigewalt“ nennt. 
Deshalb wird nun des Näheren zu untersuchen sein, welche Be- 
deutung der Begriff der „Ordnung“ im modernen Polizeirecht hat. 
I. Nicht zur „Ordnung und Polizei* hat man von jeher 
gerechnet das Finanz- oder, wie man es früher nannte, das Kame- 
ralwesen. Das mag zusammenhängen damit, dass das ältere Recht, 
wenn ihm auch die Vorstellung einer persönlichen Freiheit im 
modernen Sinne fremd war, doch eine Freiheit des Eigentums 
kannte”, Dies kam darin zur Geltung, dass prinzipiell dem 
 .* Vgl. hierzu Paisant la police au XVIIIe siecle 1887, p. 775, und die 
Einleitung von M. CHAssaıgne, La lieutenance de Police, 1906. 
” Vgl. FournoL, Esquisse d’une restitution doctrinale de l’ancien droit 
public francais 1899 p. 14 ss.
	        
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