Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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lässig, wie bereits erwähnt, das Verbot, eine Quelle abzuleiten 
nur dadurch der Gemeindeschule das billige Wasser zu erhalten, 
unzulässig die Anordnung irgendwelcher Taxen für die Benutzung 
von Gemeindeeigentum , wie Markthalle, Gemeindesandbruch, 
(semeindeweide u. dgl. Unzulässig sind ferner folgende polizei- 
liche Anordnungen: das baupolizeiliche Verbot in einem be- 
stimmten Stadtteil über eine bestimmte Höhe zu bauen, wenn 
(damit nur bezweckt wurde dem collöge municipal die Lichtzu- 
fuhr zu erhalten; die Bestimmung, dass Personen, die über eine 
bestimmte Summe Miete zahlen, den öffentlichen Laufbrunnen 
kein Wasser entnehmen dürfen; das zum Schutze einer staat- 
lichen Quelle vor Konkurrenz erlassene Verbot der Ausnutzung 
einer Mineralquelle; die Anordnung, wodurch die Erlaubnis zum 
Zuzug in eine Gemeinde vom Nachweis der nötigen Subsistenz- 
mittel abhängig gemacht wird”®. Aus demselben Grunde sind 
polizeiliche Anordnungen ungesetzlich zum Schutze einer geschäft- 
lichen Tätigkeit der Gemeinde und der von ihr geschlossenen 
Verträge. So ist unzulässig eine Polizeiordnung, die den Abon- 
nenten der städtischen Wasserleitung verbietet, Wasser unnötig 
laufen zu lassen; eine polizeiliche Schliessung eines von der Ge- 
meinde konzessionierten Kiosks wegen Nichterfüllung der Ver- 
tragsbedingungen; Auflagen an die Fabrikbesitzer als Uferan- 
lieger eines Flusses im wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde; 
eine Regelung des Fischverkaufs auf dem Markte lediglich zu 
dem Zwecke, um dem Konzessionar seine Einkünfte zu sichern °”®. 
Hier, auf dem Gebiete der Marktpolizei tritt überhaupt der recht- 
liche Unterschied zwischen fiskalischen und polizeilichen Mass- 
regeln besonders stark hervor. DieMarktordnungen enthalten regel- 
mässig sowohl Massregeln, die den Verkehr auf dem Markte und 
die Gesundheit der verkauften Lebensmitteln sichern sollen, und 
”® D-S. 91, Mogzror 359, L&PINE 24 f., GRÜN 229. 
”® D-S. 108, E. MiRIEL, Des rapports des municipalites et du pouvoir 
central en matiere de police 1897 p. 48, LEPINE p. 24 f.
	        
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