Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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durch & 9 des Konstitutionsedikts geschaffenen subjektiven Rechte 
wurden durch die Aufhebung des I. Konstitutionsedikts im Kir- 
chengesetz nicht berührt!®. 
Was endlich die Fähigkeit der kirchlichen Rechtspersonen be- 
trifit, im Wege der Erbeseinsetzung, der Vermächtnisse oder Schen- 
kungen Vermögen zu erwerben, so erhebt sich hierbei oft die Frage, 
ob die betr. Zuwendungen nicht ungültig sind, weil die juristische 
Person, welche bedacht wird, eine persona incerta ist. Für die- 
jenigen kirchlichen Rechtspersonen, welche als privatrechtliche dem 
BGB. unterstehen, kommen zunächst die im BGB. enthaltenen Aus- 
legungsvorschriften z. B. die$8 2071—2073 in Betracht. Im übrigen 
kommt es in jedem Fall nur darauf an, festzustellen, entweder 
ob die bedachte Person bereits als juristische Person anerkannt 
ist, und in diesem Falle ob eine staatliche Genehmigung zu ihrer 
Existenz nötig ist oder nicht, oder ob eine nichtanerkannte 
juristische Person vorliegt. In diesem Falle bleibt die Zuwen- 
dung in der Schwebe, bis die staatliche Genehmigung zu ihrer 
Entstehung erfolgt ist. Nur wenn etwas einem Rechtssubjekte 
zugewendet worden wäre, das nach dem Rechte nicht existieren 
kann, wäre die Zuwendung wirkungslos, wenn z. B. ein in Baden 
verbotener Orden bedacht worden wäre. Hieraus folgt, dass 
die Zuwendung nur dann als ungültig angesehen werden kann, 
wenn der gesetzte Zweck nach dem Landesrechte unzulässig ist 
oder wenn die bedachte Person nach demselben nicht zur Exi- 
stenz kommen kann, bezw. nicht darf. In dem anderen Falle 
ist einfach die Zuwendung schwebend, bis die staatliche Ent- 
scheidung erfolgt ist !®. 
rats triftige Gründe gegen die Auffassung des Landgerichts geltend gemacht. 
Das Oberlandesgericht trat zwar in eine sachliche Würdigung dieser Aus- 
führungen nicht ein, bemerkte aber in den Gründen (Urteil 2. S. vom 
31. Dezember 1904, Nr. 278): „Es genügt hervorzuheben, dass gewichtige 
Gründe für die vom Kläger vertretene Ansicht sprechen“. 
184 ScHMITT, Rechtsprax. 1905 S. 162. 
185 SCHULTE, J.P. S. 144/45.
	        
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