Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Bentham und die Geschlossenheit des 
Rechtssystems. 
Eine Kritik und ein Versuch. 
Von 
JULIUS HATSCHEK. 
In meinem englischen Staatsrechte (I 155 ff.) versuchte ich 
den Nachweis, dass BENTHAM die vom absoluten Staate im 
Schattenrisse angedeutete Geschlossenheit des Rechtssystems und 
richterliche Gebundenheit an das Gesetz als erster in moderner 
Weise vertieft und uns das Dogma des gesetzgeberischen Willens 
sowie das Kodifikationsprinzip gebracht hat. Lucas! sucht um- 
gekehrt den Nachdruck auf die Wirksamkeit des Naturrechts 
im absoluten Staate zu legen und BENnTHAMs Bedeutung ın 
obiger Frage vollständig auszuschalten; das ist kurz der Inhalt 
seiner Schrift. Lucas hat aber m. E. die Aufgabe, mich zu 
widerlegen, sich wesentlich vereinfacht. Er identifiziert nämlich 
das Dogma von dem Willen des Gesetzes mit der Gebundenheit 
des Richters an das Gesetz. Für jeden Kenner des Problens 
bedeutet jenes Dogma aber bedeutend mehr, vor allem die 
1 J. Lucas, Zur Lehre von dem Willen des Gesetzgebers, eine dogmen- 
geschichtliche Untersuchung aus den staatsrechtlichen Abhandlungen. Fest- 
schrift PAUL LABAND zum 50jährigen 'Tage der Doktorpromotion. Tübingen 
1908, J.C. B. Mohr (Paul Siebeck). Octavo 28 Seiten. Die Abhandlung wurde 
mir von der Red. dieser Ztschr. zur Besprechung überwiesen.
	        
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