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Bentham und die Geschlossenheit des
Rechtssystems.
Eine Kritik und ein Versuch.
Von
JULIUS HATSCHEK.
In meinem englischen Staatsrechte (I 155 ff.) versuchte ich
den Nachweis, dass BENTHAM die vom absoluten Staate im
Schattenrisse angedeutete Geschlossenheit des Rechtssystems und
richterliche Gebundenheit an das Gesetz als erster in moderner
Weise vertieft und uns das Dogma des gesetzgeberischen Willens
sowie das Kodifikationsprinzip gebracht hat. Lucas! sucht um-
gekehrt den Nachdruck auf die Wirksamkeit des Naturrechts
im absoluten Staate zu legen und BENnTHAMs Bedeutung ın
obiger Frage vollständig auszuschalten; das ist kurz der Inhalt
seiner Schrift. Lucas hat aber m. E. die Aufgabe, mich zu
widerlegen, sich wesentlich vereinfacht. Er identifiziert nämlich
das Dogma von dem Willen des Gesetzes mit der Gebundenheit
des Richters an das Gesetz. Für jeden Kenner des Problens
bedeutet jenes Dogma aber bedeutend mehr, vor allem die
1 J. Lucas, Zur Lehre von dem Willen des Gesetzgebers, eine dogmen-
geschichtliche Untersuchung aus den staatsrechtlichen Abhandlungen. Fest-
schrift PAUL LABAND zum 50jährigen 'Tage der Doktorpromotion. Tübingen
1908, J.C. B. Mohr (Paul Siebeck). Octavo 28 Seiten. Die Abhandlung wurde
mir von der Red. dieser Ztschr. zur Besprechung überwiesen.