Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Geschlossenheit des Rechtssystems, seine Lückenlosigkeit. Durch 
diese Beschränkung allein gelangt Lucas zu seiner Polemik gegen 
mich. Er findet den Art. 4 des Oode Napoleon, der die Ge- 
bundenheit des Richters an das Gesetz festlegt, und konstatiert, 
dass aus seiner Vorgeschichte keine Beziehung zu BENTHAM auf- 
gewiesen werden könnte. Das habe ich aber auch niemals be- 
hauptet! Nein! Der Geist des Gesetzbuches ist es, auf den es 
ankommt, und das habe ich allerdings behauptet: das Dogma 
von der Geschlossenheit des Gesetzbuchs stammt von BENTHAN. 
Lucas hält es für „a priori unwahrscheinlich, dass vorwiegend 
praktisch denkende Männer, wie die Redaktoren des Code Napo- 
leon es gewesen sind, so ganz im Banne des theoretischen 
Lehrgebäudes eines BENTHAM sich befunden haben sollten“. 
Wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist hier aber nichts, son- 
dern Tatsachen sprechen dafür, dass BENTHAM auf die Redak- 
toren des Code Napoleon bestimmend eingewirkt hat. Zunächst 
ist die Aufnahme zu erwähnen, die dies Buch von BENTHAM ? 
im Corps legislatif gerade zur Zeit der Beratung über den Code 
civil erfuhr. Das Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft Oombes- 
Dounous, der dieses Buch seinen Kollegen vorlegte, sagte darüber 
folgendes: (Archives parlementaires II serie vol. 4 p. 579 f.) in 
der Sitzung vom 18 germinal an XI.): 
„Lesappr&ciateurs eclair6s regardent ces traites de 
legislation civile et penale comme une espece de cat&echisme 
de legislation civile et penale specialement approprie & ceux qu. 
prennent une part plus ou moins immediate & la confection des lois. 
Cet ouvrage est peut-&tre sous ce rapport ce qui sont les 
aphorismes d’Hippocrate pour le medecins, ce qu’est le manuel 
d’Epictete pour les moralistes*. 
Ferner nannte die offizielle Vorrede zur ersten Ausgabe des 
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? „Traites de legislation civile et p&nale, prec&des des principes generaux 
de legislation, et d’une revue d’un corps complet de droit, termines par un 
essai sur l’influence des temps et des lieux relativement aux lois.“
	        
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