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grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine ihn befallende Krank-
heit durch jene Tätigkeit verursacht oder doch mitverursacht ist.
Welches Mass von Arbeit eine bestimmte Beschäftigung erfordert,
ist unter Berücksichtigung der folgenden drei Faktoren zu be-
stimmen: erstens der Gesundheitsschädlichkeit der Arbeit — es
ist hier insbesondere an solche Arbeiten zu denken, die „Ge-
werbekrankheiten“ im Gefolge haben —; zweitens nach der
Schwere der Arbeit, d. h. nach den zu ihrer Verrichtung not-
wendigen körperlichen Anstrengungen; und drittens nach der
Arbeitsdauer.
B) Die Lohnhöhe. Die Beurteilung der Frage nach der
Hauptbeschäftigung wird vielfach unter alleiniger Berücksichtigung
der Inanspruchnahme der Arbeitskraft möglich sein; in diesen
Fällen spielt die Höhe des Lohnes hier gar keine Rolle. In
manchen anderen Fällen wird jener erste Faktor aber auch ver-
sagen, sei es, dass eine Unterscheidung, welche Beschäftigung
mehr Arbeitskraft erfordert, nicht möglich ist, sei es, dass es
sich um zwei ganz gleichartige Tätigkeiten handelt. In diesen
Fällen müssen wir die Tätigkeit als die Hauptbeschäftigung be-
zeichnen, die dem Arbeiter das grössere Einkommen gewährt.
Wir haben demnach eine ganze Reihe von Anhaltspunkten,
an Hand deren wir aus mehreren Tätigkeiten die Hauptbeschäf-
tigung herausfinden können. Wenn bei einem Vergleiche der
beiden Arbeiten der Unterschied in der aufzuwendenden Arbeits-
kraft oder der gewährten Lohnhöhe ein auch nur ganz geringer
ist, so genügt das doch, um den Ausschlag zu geben. Gleich-
wohl sind Fälle denkbar, wo der Versicherungspflichtige auf beide
Beschäftigungen die gleiche Zeit verwendet und auch für beide
den gleichen Liohn erhält, z. B. ein Statist wirkt an drei Abenden
der Woche bei den Vorstellungen des Theaters in A., an drei
andern Abenden bei denen des Theaters in B. mit und erhält in
beiden Fällen für den Abend zwei Mark. Von einer Haupt- und
einer Nebenbeschäftigung kann hier keine Rede sein. M. E. bleibt