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Während LEHMANN in seinem Buch über Sreın der Meinung Ausdruck ge-
geben hat, dass STEIN bei seiner Reform der preussischen Verfassung und
Verwaltung durch eine Hinneigung zu den Ideen der franz. Revolution und
durch Feindschaft gegen den ostelbischen Adel beeinflusst worden sei, hat
v. MAIER indem zweiten Bande seines ausgezeichneten Werkes über die
franz. Einflüsse auf die Staats- und Rechtsentwicklung Preussens diese
ziemlich landläufigen Anschauungen gründlich widerlegt und die Unal-
hängigkeit der Srtrınschen Reform von der Revolutionsgesetzgebung in
einer jeden Zweifel ausschliessenden Weise erwiesen. Dabei ging es nicht
ohne eine starke Polemik gegen LEHMANN ab und nichts war selbstver-
ständlicher als dass dieser den Versuch machen werde, seine Ausführungen
aufrecht zu erhalten und sie gegen die Darstellung v. MAIFERsS zu recht-
fertigen. Der Ton und Inhalt dieser Verteidigung veranlassten v. MAIER zu
der vorliegenden Replik. Dementsprechend richtet sich die Schrift durch-
weg gegen Bemerkungen LEHMANNSs, aber sie hat zugleich einen selbstän-
digen wissenschaftlichen Wert, indem sie neues Beweismaterial für die von
v. MAIER ausgeführten Ansichten beibringt. Auch der vornehme Ton der
Schrift erhebt sie trotz ihrem polemischen Charakter zur Höhe einer objek-
tiven wissenschaftlichen Studie. Laband.
Dr. jur. Karl Burhenne. Die Kontingentsherrlichkeit der
deutschen Landesherren. Berlin 1908. Fr. Vahlen. 928.
Diese aus einer Heidelberger Doktordissertation hervorgegangene Schrift
gibt eine vollständige Darstellung der Reichsmilitärverfassung, soweit sie
das staatsrechtl. Verhältnis des Kaisers und Reichs zu den Landesherren
und Einzelstaaten betrifft. Die umfangreiche Literatur ist vollständig und
sorgfältig berücksichtigt. Der Verf. steht auf dem Standpunkt, dass das
Reichsheer ein Kontingentsheer ist und schliesst sich den von mir ent-
wickelten Ansichten und Begründungen fast durchweg an unter kritischer
Zurückweisung der dagegen geltend gemachten Einwendungen. Der Inhalt
der Schrift gibt mir daher zu Bemerkungen keinen Anlass; hervorheben
möchte ich nur die eingehende und zum Teil selbständige Erörterung über
die Militärkonventionen. Laband.
Dr. Guido Leser. Untersuchungen über das Wahlprüfungsrecht
des deutschen Reichstags. Leipz. 1908 Dunker u. Humblot.
148 S. (Staats- und völkerrechtl. Abhandlungen v. JELLINEK u. AN-
scHÜüTz. Bd. VII Heft 2.)
Nach einer kurzen Uebersicht über die parlamentarische Legitimations-
prüfung in Frankreich, Italien und den grösseren deutschen Einzelstaaten
wendet sich der Verf. (S. 13) dem eigentlichen Thema zu. Er erörtert die
formellen Schranken des Wahlprüfungsrechts und die Bestimmungen der