Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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auch solche Personen das Recht zum freiwilligen Beitritt haben 
sollen, denen ein gleiches Recht bereits von einer andern Kasse 
des KVG. zugestanden ist. Haben in dem angedeuteten Beispiel 
beide Kassen eine derartige Bestimmung getroffen, so kann 
der Bäckermeister beiden Kassen beitreten. — Begnügt aber 
eine oder beide Kassen sich damit, zu sagen: „Handwerksmeister, 
die nicht mehr als zwei Gesellen ständig beschäftigen, haben das 
Recht, der Kasse beizutreten, sofern ihr jährliches Gesamtein- 
kommen zweitausend Mark nicht übersteigt“, so ist anzunehmen, 
dass der Bäckermeister nur einer der beiden Kassen beitreten 
kann. Denn wie alle Vorschriften des KVG. über den freiwil- 
ligen Beitritt sollen auch die hier in Frage stehenden nur solchen 
Personen Gelegenheit zur Krankenversicherung geben, denen 
diese Möglichkeit sonst mangeln würde. Die Ermöglichung einer 
Doppelversicherung bezweckt das Gesetz damit aber wahrhaftig 
nicht. Daher muss man im Zweifel annehmen, dass die Kasse 
bei der Abfassung der betreffenden Statutenbestimmung jene 
Absicht des Gesetzes im Auge hatte Die Regelist daher 
auchhier, dass einefreiwilligeMitgliedschaft 
beimehreren Kassen unzulässig ist. 
II. Es erhebt sich nun die weitere Frage: Welcher Kasse 
kann jemand beitreten, in dessen Person die Voraus- 
setzungen für das Beitrittsrecht zu mehreren Kassen gegeben 
sind? Wir sahen im I. Abschnitt, dass jemand, der in verschie- 
denen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen 
steht, bei der Kasse seiner Hauptbeschäftigung zwangsversichert 
ist. Da das Gesetz bestimmt, dass die Person versichert sein 
soll, so musste es auch die Kasse bestimmen, bei der die Zwangs- 
versicherung eintreten soll; das ist, wenn auch nicht ausdrücklich, 
geschehen. — Bei der freiwilligen Versicherung überlässt das 
Gesetz den zu versichernden Personen die Entscheidung der 
Frage, ob sie versichert sein wollen; es erscheint daher natür- 
lich, dass ihnen auch die Wahl der Kasse freigestellt wird.
	        
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