Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 24 (24)

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Gebiet der Doppelversicherung im Krankenversicherungsrecht 
auftauchenden Fragen ermöglichen. Immerhin wird man bei der 
bevorstehenden Reform des KVG. der Regelung der Doppelver- 
sicherung seine Beachtung schenken müssen. Ein Bedürfnis, die 
Doppelversicherung bei mehreren Versicherungsanstalten des KVG. 
zuzulassen liegt bei dem im allgemeinen recht guten Geschäfts- 
gebahren der freien Hilfskassen offenbar nicht vor. Es würde 
daher m. E. das zweckmässigste sein, in das neue KVG. einen 
Paragraphen etwa folgenden Wortlautes aufzunehmen: 
„Die Doppelversicherung bei mehreren der auf Grund dieses 
(esetzes errichteten Kassen ist unzulässig.“
	        
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