Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Es läßt sich ja nicht verkennen, daß in einer Zeit, in der 
bei maßloser Anspannung geistiger Kräfte das schwierigste Pro- 
blem — die nationale Höhe und den nationalen Verfall nach 
Ursache und Wirkung zu erklären und für die Höhe siegreich 
auszugleichen — gelöst werden soll, in der insbesondere die recht- 
liche Beurteilung der Dinge abhängig gemacht wird von tech- 
nischen Fragen des gesamten Wirtschaftslebens, daß in einer 
solchen Zeit die Anforderungen, der Richter solle sein eigener 
Sachverständiger, mit der kaufmännischen Buchführung ebenso 
wie mit der Konstruktion eines Exzentrikums, mit dem Bank- 
und Börsenverkehr ebenso wie mit dem Wasserbau betraut sein, 
beständig wachsen, aber gerade den Gebrauch der Graphologie 
für die Pflicht desRichters zu erklären, hätte von vornherein 
die rechtlichen Bedenken des Revisionsgerichts wachrufen müssen, 
man müßte denn weiter annehmen, daß, wenn die Betrüger ihre 
sonst bekundete Sachkenntnis auch auf die möglichst getreue 
Wiedergabe der Originalunterschriften erstreckt und die „mar- 
kanten“ Unterschriften, deren vorheriges Studium ihnen nicht 
schwer geworden wäre, nachgeahmt hätten, der Richter bei einem 
Zweifel Schriftexperten zugezogen hätte; kurz, die- 
selben Betrüger, die gegenüber der vom Berufungsgericht „an 
sich“ festgestellten Sorgsamkeit des Grundbuchrichters 10 Mi- 
nuten lang ihre Position behauptet hatten, würden für den 
Richter — mehr gewiß als wahrscheinlich — auch die Vor- 
spiegelung einer weiteren falschen Tatsache in Bereitschaft ge- 
habt haben — etwa daß ihnen infolge einer winterlichen Ein- 
wirkung die Schreibfähigkeit verloren gegangen sei. Wie jeder 
(Grundbuchrichter bestätigt, lehrt die amtsgerichtliche Praxis in 
zahlreichen Fällen, daß gegenüber dem Hinweis auf frühere 
Unterschriften die Beteiligten ihre Handzeichen 
(Kreuze) durch Altersschwäche, langjährig mangelnde Uebung 
entschuldigen, daß sie auch häufig mit lateinischen Lettern unter- 
schreiben, obwohl sie früher deutsche Buchstaben angewendet —
	        
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