Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Aufsätze. 
Der Wahlzensus in rechtsgeschichtlicher 
und rechtsvergleichender Betrachtung. 
Von 
Dr. FRANZ SCHNEIDER. 
Erster Abschnitt, 
Begriff und Zweck des Wahlzensus. 
Bevor wir auf unser eigentliches Thema eingehen, wird es 
notwendig sein, erst den Begriff „Wahlzensus“ klarzulegen. Dies 
um so mehr, als sich bis heute in der staatsrechtlichen Literatur 
meines \issens eine Begriffsentwicklung vom Wahlzensus über- 
haupt noch nicht tindet und die Divergenz der Begriffe gerade 
auf unserem Gebiete zu den größten Mißverständnissen führen 
muß. 
Das Wort Wahlzensus an sich gibt uns zunächst nur eine 
vage Vorstellung von seinem Inhalte, indem es allgemein sagt, 
daß es sich um eine Einschätzung für das Recht zu wählen und 
gewählt werden zu können handelt, kurz um Beschränkungen des 
Wahlrechts. 
Eine eingehende Untersuchung der einzelnen Wahlrechts- 
schranken läßt uns demnach vielleicht tiefer in den Begriff des 
Archiv für öffentliches Recht. XXVI. 2. 13
	        
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