Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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entbrennt der Kampf zwischen dem Liberalisinus im weitesten Sinne 
und der Sozialdemokratie, den Bebel in seinem offenen Briefe an 
Haußmann vom 7. Okt. 1909 folgendermaßen rechtfertigt: „Wir 
verschulden genau so viel an der bürgerlichen Gesellschaft, als das 
Bürgertum in seinem Klassenkampfe gegen die feudale Gesellschaft 
verschuldete, als es dem Worte des Abbe SIEYES zujubelte: Was 
ist der dritte Stand? Nichts! Was sollte er sein? Alles! Mit der 
bürgerlichen Ordnung hat aber der menschliche Fortschritt nicht 
der Weisheit letzten Schluß erreicht. Hinter dem Bürgertum 
erschien eine neue, von ihm selbst geschaffene, aber von ihm 
niedergehaltene Klasse, die immer gewaltiger wächst und ihre 
Forderungen an die Gesellschaft stellt, die moderne Arbeiter- 
klasse, deren politischer Repräsentant die Sozialdemokratie ist.* 
Ein Kampf, der sich noch in unseren Tagen abspielt. 
Wie wir sehen, ist es gerade dieser bei den wechselnden 
sozialen Verhältnissen vage Begriff der „politischen Unfähigkeit“ 
und der Mißbrauch, den die jeweils mit der politischen Macht 
privilegierte Klasse mit dem Wahlzensus trieb, um den sich der 
Kampf der politisch Bevormundeten dreht und der die Geschichte 
des Wahlzensus überhaupt ausmacht. 
Zweiter Abschnitt. 
Allgemeiner Teil. 
Kapitel 1. 
Der Staatsbürgerzensus. 
So interessant es auch wäre, alle Etappen der Staatenbildung, 
wie sie im „Begriff und Zweck des Wahlzensus“ angedeutet, mit 
dem ihnen eigenen Wahlzensusrechte zu untersuchen, so müssen 
wır uns doch im folgenden aus praktischen Rücksichten engere 
Grenzen ziehen. Die Grundlagen für eine Würdigung des Zen- 
susrechtes unserer Tage und einen Ausblick in die Zukunft
	        
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