Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

— 208 — 
Gesellschaft um Gleichberechtigung hatte sich ein neuer, noch 
weit stärkerer Faktor im Volksleben gezeigt, der tatsächlich auch 
dem industriellen Bürgertum in den Sattel verholfen hatte, dabei 
selbst aber mit leeren Händen ausgegangen war, die Masse des 
Arbeitervolkes. 
Welche Politik nun auch die beiden bevorrechtigten Klassen 
verfolgen mochten, ob sie der Kampf gegen das große, um Gleich- 
berechtigung schreiende Volk in einer den Interessen der Arbeiter- 
schaft stracks entgegenlaufenden Gesetzgebung einte, oder ob eine 
der beiden Klassen, im rivalisierenden Kampfe unter sich, das 
Arbeitervolk zu Hilfe rief, der praktische Erfolg ist der gleiche 
und führt uns notwendig in die zweite Hauptperiode, zum Massen- 
zensus, nur daß der Weg ein verschiedener ist, hier die Reforın, 
dort die Revolution. 
Mit der Entwicklung von Großhandel und Großindustrie 
treten wir nämlich in eine neue Periode sozialer Entwick- 
lung ein: Die Produktion steigt proportional dem Kapitale, 
und da sich das größte Kapital mit dem kleinsten Gewinne be- 
gnügen kann, strömen Kapital und Unternehmung in wenige 
Hände zusammen. Die Kostspieligkeit der Maschinen und die 
Konkurrenzunfähigkeit der Manufaktur führen auch das Miittel- 
und Kleingewerbe nach und nach, aber notwendig der Groß- 
industrie zu. Dieser aber ist nun infolge der Kapitalkonzentration 
freies Spiel in der Lohnbestimmung gelassen, so daß schon 
die Lebsucht auch des sparsamsten Arbeiters eine Kapitalbildung 
unmöglich macht. Ein Sichaufschwingen in den Mittelstand 
und ein Erwerb der politischen Rechte, wie er dem strebsamen 
Arbeiter in der letzten Periode des Staatsbürgerzensus noch 
möglich war, stellt sich unter solchen Verhältnissen geradezu als 
Unding dar. Die Folge davon ist, daß das Arbeitervolk jetzt das 
Eigentum überhaupt als der Gesamtheit gehörig betrachtet und 
jedes Maß des Besitzes als Grundlage des Wahlzensus abweist 
wie die heutige Sozialpolitik überhaupt darauf hinstrebt, das Eigen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.