Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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the people. Then the final picture to look at was a nation great 
and wealthy and luxurious, and another nation poverty-striken, 
ignorant, debased, both living side by side in the same island, 
the one the governors, the others the governed“ °. 
3) Gestaltung des Wahlzensus unter dem Einflusse 
der Industriellen Gesellschaft 1832. 
Es bedurfte erst eines langjährigen, hartnäckigen parlamen- 
tarıschen Kampfes, um wenigstens die schreiendsten Mißstände 
zu beseitigen und den Kreis der Wahlberechtigten in etwas zu 
erweitern. Den ersten Anstoß dazu gab der unglückliche Krieg, 
den Alt-England mit den Staaten Neu-Englands in Amerika 
führte und der mit der Losreißung der Kolonien vom Mutter- 
lande endigte. Allgemein setzte man diesen unseligen Krieg auf 
das Konto des eigennützigen, gewinnsüchtigen Unterhauses. 
William Pitt hat das Verdienst, zuerst die heilende Hand 
an diese tiefe Wunde des englischen Parlaments gelegt zu haben. 
Er machte drei, wenn auch erfolglose Versuche: Zuerst 1781 be- 
antragte er im Parlamente die Bildung einer besonderen Kom- 
mission zur Erforschung und Berichterstattung der bestehenden 
Wahlrechtsmißstände, 1782 brachte er u. a. einen Wahlprüfungs- 
kommission-Vorschlag, 1785 endlich stellte er den Antrag die 
Unterhaus-Sitzberechtigung von 36 rotten-boroughs zu verlegen, 
die betreffenden Eigentümer des Nominating-Rechtes zu ent- 
schädigen und nicht bloß den freeholders, sondern auch den co- 
pyholders 3 das Wahlrecht einzuräumen’*. Sein Antrag fiel 
Jedoch mit 248 gegen 174 Stimmen? Noch weniger Glück 
hatte 1790 der Irländer Flood. Dieser hob in seiner Rede her- 
vor, der König und die Lords des Oberhauses hätten doppelte 
’? MURDOCH p. 26. 
53 copyholders eine Art Erbpächter, die ein ursprünglich fremdes Gut 
besaßen, von dem sie urkundlich — by copy — nachweisen konnten, daß 
es seit unvordenklichen Zeiten im Besitze ihrer Familie gewesen. 
#* MURDOCH p. 37. 65 Id. p. 39.
	        
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