Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Vertretung, direkte im Oberhause, und durch ihre zahlreichen 
nominee-members indirekte im Unterhause. Das Volk aber habe 
in Wahrheit keine Vertretung und das Schlimmste sei noch, daß 
es bei 8 Millionen Einwohner nur 6000—8000 Wahlberechtigte 
gebe. Er beantragte allen resident-householders das Wahlrecht 
zu gewähren, zog aber dann wieder seinen Antrag als aussichts- 
los zurück °®, 
Oel goß noch die französische Revolution ins Feuer: An 
allen Orten Englands wurden Versammlungen gehalten, politische 
Vereine schossen wie Pilze empor („The Friends of the People*, 
„The Constitutional Society“), Pamphlete und Flugschriften durch- 
flogen das ganze Land („The rights of Man“ by Paine“), Straßen- 
aufläufe und blutige Kämpfe waren an der Tagesordnung. Es 
folgten sodann Gerichtsverhandlungen, Einkerkerungen und schließ- 
lich auch Aufhebung des „Habeas Oorpus Act“. „Für die Er- 
weiterung des Wahlrechts eintreten“ war den Richtern gleich- 
bedeutend mit „revoltieren“5”. Der Krieg, den alsbald England 
mit Frankreich und Napoleon I. führen mußte, drängte die inner- 
politischen Fragen, wenn er sie auch nicht in Vergessenheit 
brachte, doch auf lange Jahre in den Hintergrund. 
Die Veranlassung zum zweiten parlamentarischen Ansturm 
gegen den Wahlzensus gab das Hungerjahr 1817, das im Lande 
tiefe Mißstimmung gegen die bestehenden Verhältnisse hervorrief°®. 
Der erste Vorkämpfer des Volkswahlrechts, Pitt, war 1806 ge- 
storben. Nun trat als Verfechter der Volksrechte Lord John 
Russell auf den Plan und es ist eine rühmliche Erscheinung, daß 
es gerade lords, baronets etc. waren, hochherzige, charaktervolle 
Männer, wahre gentlemens, die ihr Können und Wissen, ihre ganze 
Kraft für die Volksrechte einsetzten. Den Vorstoß machte der 
Baronet Francis Burdett, indem er 1819 im Parlamente, freilich 
vergebens, das alte, volle und ganze Wahlrecht verlangte”. Eben- 
#8 MURDOCH p. 4lf. 5 Vgl. MURDOCH p. 52f. 
5° MURDOCH p. 54. 6° MURDOCH p. 59.
	        
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