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Seine Mitglieder hatten ja durch die erste Reformbill ihren mäch-
tigen Einfluß, ihre Macht im Unterhause de jure größtenteils an
den Mittelstand verloren, ihm überließen sie es nun auch, die
gewonnene parlamentarische Macht der lawinenartig anschwellen-
den Arbeiterbevölkerung gegenüber zu verteidigen. Aber weit
davon entfernt, diesem Ansturme einen Widerstand mit vereinten
Kräften zu bieten, teilte sich das mittelständische Unterhaus in
zwei gegnerische Lager, die Whigs und die Tories, von denen
eines das andere mit Hilfe des großen Volkes unterdrücken zu
können hoffte. Nur in dem Maße der Zugeständnisse an das
Volk ging ihre Politik auseinander.
Die Whigs traten voll freudiger Zuversicht für eine Zen-
susreform ein: „The Act of 1832 was framed not to exclude
the working-classes, but to open the franchise wider to the middle-
classes; but it would be a great evil to continue much longer
the practical exclusion of a great number of the working-classes,
who, by their qualifications and character, were competent to
exercise the franchise freely and independently, and in his
opinion it would add strength to the constitution if a certain
number of these classes qualified for it should be admitted to
the franchise“ ®#. So Lord RUSSEL in seiner Parlamentsrede vom
1. März 1860. Dabei hatten sie die ausgesprochene Absicht, der
Arbeiterbevölkerung step by step das Tor zum Wahlrecht zu
öffnen, d.h. erst der städtischen und später der ländlichen. Nach
dieser Richtung schlug RUSSELL in seinem Reformantrag vom
Jahre 1852 vor, in den Städten das Stimmrecht auf Be-
sitzer von Häusern mit 5 £ Ertrag zu erweitern, in den Graf-
schaften auf Pächter mit 20 £, sowie auf leaseholders und copy-
holders mit 5 £ Einkommen ®”. Ein Antrag, der bei der eng-
lischen Sitte in städtischen Arbeiterkreisen, ein Haus für sich
zu bewohnen ®*, schließlich nur diesen zu Gute gekommen wäre.
82 MURDOCH p. 188. 83 GEORG MEYER S. 372.
94 GEORG MEYER SS. 391.