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Jahr | Bevölker.-Zahl Stimmen Zahl d. Wahlb. M 0j, d. Bev.
1892 | 60 136 775 | 9,25
1902 | 6 896 049 1 924 379 13,40
| 2 824.970 4,71
3 243 033 3,02
S2. Die Niederlande.
I. Periode des Staatsbürgerzensus.
1) Gestaltung des Wahlzensus unter dem Einflusse
der Idee von der Proprietätsmoral 1848—1887.
Nach der Trennung Belgiens begriffen auch in den Nieder-
landen die einsichtigeren Elemente das Widersinnige eines ferneren
Festhaltens am veralteten Ständesystem, und bald schon hatte
sich unter der Führung Thorbackes eine Reformpartei gesammelt.
Selbstredend stand diese, dem Zuge der Zeit folgend, unter dem
Zeichen der Proprietätsmoral, was am besten ihre Vorschläge !®‘
und ihr Vorbild !#8, das französische und belgische Zensus- Wahl-
recht, beweisen. Praktische Erfolge zeitigten jedoch diese Re-
formbestrebungen nicht, und so blieb das alte System bestehen,
bis endlich Wilhelm II. unter dem Eindrucke der französischen
Februarrevolution aus eigener Initiative am 3. November 1848
seinem Lande eine Verfassung gab. „Um aber dem demokratıi-
schen Geiste nicht allzu freien Spielraum zu lassen“ !®®, setzte
nach belgischem Muster die Konstitution selbst die Grenzen des
Wahlzensus fest, wobei es dann auch das Wahlgesetz vom 4. Juli
1850 beließ.
Das aktive Wahlrecht war demnach verschieden für die ein-
zelnen (xemeinden durch eine direkte Steuer in der Höhe von
187 FARENSBACH, Geschiedenis van den Census in het Nederlandsche
Staatsreclht, Amsterd. 1881 p. 106 ff.
188 nu BOSCH-KEMPER, Handleiding tot de Kennis van het Nederlandsche
Staatsrecht, Amsterd. 1865 III, 435,
189 ng HARTOG, Staatsrecht der Niederlande (Samml. Marqu.) 8. 7.