Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Reformvorschlägen, welche die Grenzen des Wahlzensus verengert 
wissen wollten, ohne jedoch Berücksichtigung zu finden!®®, bis end- 
lich das ganze Zensussystem als Hemmnis einer notwendigen 
Steuerreform unmöglich geworden war!” So mußte nun an- 
fangs der achtziger Jahre die niederländische Regierung selbst 
die Frage der Zensusreform aufnehmen, die sie dann auch mit 
dem 30. November 1887 durch den Zusatzartikel 7 zur Verfas- 
sung den realen Machtverhältnissen entsprechend nach dem Muster 
des englischen lodger-Systems durchführte. 
Neben einer Grundsteuer von 10 fl. (16,80 Mk.) gewährt auch 
eine Personalsteuer im vollen Werte der Hausmiete und selbst 
Wohnungsbestandteile, wenn ihr Wert so hoch ist, daß sie für 
den Besitzer einer selbständigen Wohnung das Wahlrecht her- 
beiführen würden, die Wahlberechtigung!*. 
In der Folge stieg auch die Wählerzahl zu dem der indu- 
striellen Gesellschaft eigenen Prozentsatze 1”. 
  
  
Jahr | Bevölker.-Zahl | Zahl d. Wahlb. | %%, der Ber. 
  
  
  
1886 ' 4390 857 138107 i 8,16 
1888 ı 4505982 29555 | 6,49 
II. Periode des Massenzensus. 
1) Gestaltung des Wahlzensus zu Gunsten des länd- 
lichen Arbeitervolkes 1896. 
Wie in Belgien, so machten sich auch in den Niederlanden 
gegen Ende der sechziger Jahre Strömungen gegen jeden Zen- 
sus bemerkbar, die hier in den „Het algemeene stimregt“-Gesell- 
schaften ihren Sammelpunkt fanden?, Tatsächlich war es auch 
16 FARENSBACH, a. a. OÖ. p. 169. 
1 G, Meyer 8. 317. 
198 pE HARTOG S. 96. 
199 CARLO SCHANZER Op. cit. p. 92. 
:00 R. MEYER, Der Emanzipationskampf des vierten Standes II, 105 
— Vgl. Brnoıst, La crise de l’Etat moderne p. 382.
	        
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