Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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zensus 25 Pesetas (30 M.) Grund oder 50 Pesetas (60 M.) Ge- 
werbesteuer fest. Kapazitäten ist das Wahlrecht ohne Rücksicht 
auf den Zensus zugebilligt. Die Wählbarkeit steht Bürgern und 
Heimatberechtigten zensuslos zu, während die übrigen mindestens 
250 Pesetas (300 M.) Grundsteuer bezahlen müssen ?*°. 
In der Folge weisen auch die Wählerlisten den der indu- 
striellen Gesellschaft — die sich in Spanien meist aus dem 
Pächtertum rekrutiert —, eigentümlichen Prozentsatz auf °*°: 
  
  
Jahr | Bevölker.-Zahl | Zahl d. Wahlb. | 0/, der Bev. 
  
  
1869 ! 16310000 | 3620 000 22,19 
1879 | 16389986 | 942215 5,75 
  
Periode des Zenzussturzes 1890. 
Ein Volk, das schon ein Jahrzehnt das allgemeine gleiche 
Wahlrecht geübt, mußte diesen Zensus um so härter fühlen. In 
der Tat nehmen schon zu Anfang der 80er Jahre fast alle 
Parteien wieder das allgemeine Wahlrecht in ihr politisches Pro- 
gramm auf und führen es mit dem 26. Juni 1890 durch ?**. 
82. Portugal. 
I. Periode des Staatsbürgerzensus. 
1) Gestaltung des Wahlzensus unter dem Ein- 
flusse der Idee von der Proprietätsmoral 
1826—1859. 
In Portugal beginnt zu Anfang der 20er Jahre des vorigen 
Jahrhunderts die konstitutionelle Bewegung, und wenn ihr auch 
der Versuch, die spanische Kortesverfassung zu übernehmen, 
nicht gelang, so war wenigstens die Grundlage einer konstitutio- 
nellen Partei gegeben, die immer weitere Kreise um sich zog. 
Als vollends nach dem Tode Johanns VI. (1826) Dom Pedro 
  
2??? Vgl. TORRES CAMPOoS, Das Staatsrecht Spaniens S. 29; GMELIN S. 260. 
223 GARLO SCHANZER Op. cit. p. 92. 
22 W, G. v. 26. Juni 1890 Art. 1.
	        
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