Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Wahlrechts nur auf den Grundlagen der elementaren Bildung 
könne ermöglicht werden °*?., 
Scheiterten die ersten beiden Entwürfe an der Unzufriedenheit 
der demokratischen Parteirichtung unter der Führung des alten 
Garibaldi vollständig, so konnte der letzte Depretische Vorschlag 
vom 31. Mai 1880 erst mit den starken Modifikationen Zanar- 
dellis am 22. Januar 1882 Gesetzeskraft annehmen. 
Die allgemeine Forderung, des Lesens und Schreibens kun- 
dig zu sein, wurde beibehalten, der Steuersatz von 40 auf 19,80 
Lire (15,84 M.)?*? ermäßigt und der jährliche Mietbetrag von 
200—600 Lire auf 150—400 Lire (120 —320 M.) reduziert. Auch 
die jährliche Rente aus italienischen Staatspapieren wurde jetzt 
auf 400 Lire herabgesetzt. Neu war, dab auch die „affituari“ 
(Pächter) mit einem jährlichen Pachtpreis von 500 Lire (400 M.) 
und die „mezzadri“ (Afterpächter) mit einem solchen von 80 Lire 
(64 M.) wahlberechtigt wurden. Doch traten all diese Bestim- 
mungen hinter dem Kapazitätsstimmrecht, das auf das besondere 
Examen der zweiten Klasse der Elementarschule festgesetzt 
wurde, zurück °*, 
Dieses war es auch hauptsächlich, das auf Grund des Schul- 
gesetzes vom 15. Juli 1877 dem städtischen Arbeitervolke das 
Wahlrecht einräumte, und wirklich stieg auch in der Folge die 
Wählerzahl zu einem Prozentsatz ?*, 
  
  
Jahr | Bevölker.-Zahl | Zahl d. Wahlb. | %, der Ber. 
  
  
1879 
1882 
28 127 932 621 896 2,22 
28 648 352 2.017 829 7,07 
  
  
  
222 Vgl. Riforma Il, 172—249. 
2:3 is wurde die runde Summe von 20 Lire nicht gewählt, um das 
Zensussystem auf die steuerbaren Mindesteinkommen von jährlich 150 L. 
aus Kapital allein, 533,33 L. aus Kapital und Arbeit, sowie 640 L. aus 
Arbeit allein zu basieren. Vgl. CARLO SCHANZER op. cit. p. 50. 
24 CARLO SCHANZER p. 48 ff. 
245 Annuario statistico italiano 1898 p. 100.
	        
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