Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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die Volksvertretung hätte ihren einen Zweck verfehlt. So wurde 
denn der naturgemäße Gedanke verwertet, die Vertreter durch 
die Vertretenen, die Volksvertretung durch das Volk bestimmen 
zu lassen. Dies ist die parlamentarische Wahl. 
Wenn nach allem die Tätigkeit der Volksvertretung die 
Mitwirkung des Volkes an der Staatsgewalt darstellt, so muß 
doch dem ungeschulten Blick die Wahl als die Volksmitwirkung 
erscheinen. Hiervon ist aber nur so viel wahr, daß die Beteili- 
gung an der Wahl allerdings den einen Zweck der Beteiligung 
an der Volksmitwirkung, nämlich die Erweckung des Sicherheits- 
gefühles verwirklicht und allein in genügender Weise zu verwirk- 
lichen imstande ist, weil in der Regel nur dann Jemand einem 
Vertreter sein Vertrauen schenken wird, wenn er ihn selbst mit 
bestimmt hat. Alles dies aber vorausgesetzt, so ist klar, daß 
das, was vorhin von der Volksmitwirkung gesagt ist, auf die 
Wahl zur Volksvertretung Anwendung finden muß, daß nämlich 
der eine Zweck der Volksvertretung die Ausdehnung der Walıl- 
befugnis auf Alle notwendig macht, der andere Zweck aber zur 
möglichsten Beschränkung auf geeignete Volkskreise drängt. Die 
beiden Zwecke der Volksvertretung streben sich entgegengesetzt 
der eine nach Ausdehnung, der andere nach Beschränkung auch 
der Wahlbefugnis. 
Dabei ist Wahlbefugnis im weitesten Sinne gemeint, d. h. 
sowohl als Recht zu wählen, wie als Recht gewählt zu werden. 
Was die Beschränkung der Wahlbefugnis anlangt, so muß es 
im Grunde auf eine Beschränkung auf seiten der Gewählten 
ankommen, denn es kann für sich betrachtet gleichgültig sein, 
wer wählt, wenn nur die geeigneten Personen gewählt werden. 
Es ist deswegen zur Erreichung des Zweckes der Stärkung der 
Staatsgewalt anfangs versucht worden, der Wählbarkeit hindernde 
Schranken zu ziehen. Dies hat aber den nicht zu unterschätzen- 
den Nachteil, daß die Erreichung des ersten Volksmitwirkungs- 
zweckes — des Sicherheitsgefühles der Einzelnen — dadurch
	        
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