Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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forderliche, ganz beträchtliche erwerbslose Zeit hinzubringen. Er 
allein gibt Gelegenheit und Neigung zur Betätigung über den 
engsten Kreis hinaus und erweitert somit den Blick. Regelmäßig 
wird ferner nur der, der über Besitz verfügt, eine Stellung ein- 
nehmen, in der durch die Größe der Aufgaben eine großzügige 
Behandlung der Geschäfte erforderlich und zur Gewohnheit wird. 
Andererseits macht der Besitz auch frei; gewöhnlich wird nur der, 
welcher im Besitze der nötigen Subsistenzmittel ist und nicht 
durch einen Schritt, der seinen Vorgesetzten mißliebig sein kann, 
sein und seiner Angehörigen Existenz aufs Spiel setzt, seine Mei- 
nung im Wort und in der Tat frei zum Ausdruck bringen ; 
nur der Besitzende ist regelmäßig unabhängig. Nur er wird auf 
der Verlockung, gegenüber einem materiellen Vorteil nicht auch 
seiner wahren Meinung zu beharren, mit Wahrscheinlichkeit wider- 
stehen. Zu allem kommt hinzu, daß der Besitz schon rein durch 
den natürlichen Egoismus ein Interesse an der Erhaltung der 
staatlichen Ordnung schafft, mit der seine Existenz stehen und 
fallen kann. Allerdings trifft das letztere bei unseren sich immer 
mehr der Weltwirtschaft nähernden Verhältnissen im ganzen Um- 
fange nur noch beim Grundbesitze durch seine unlösliche Ver- 
kettung mit dem Staate zu. 
Ganz ähnliches wie für den Besitz gilt für das Einkom- 
men als Pluralgrund, doch muß hierbei ein besonderes Gewicht 
auf die Beständigkeit, die „Festigkeit“ gelegt werden, da es sonst 
viele der Wirkungen auf das Geistesleben des Inhabers nicht hat, 
die dem Besitze folgen. 
Wo beim Besitz und verhältnismäßig beim Einkommen die 
Grenze zu ziehen ist, ist diskutabel. Jedenfalls muß sie dort 
liegen, wo die Möglichkeit beginnt, sich die geistigen Eigenschaften 
zu verschaffen, welche beiden ihre determinierende Fähigkeit verlei- 
hen. Zweifelhaft muß erscheinen, ob mehrere Klassen der Besitzenden 
mit untereinander verschiedenem Stimmengewicht sich rechtferti- 
gen lassen, da von einer gewissen Grenze an mit dem Steigen
	        
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