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Karl von Wallmanich, Oberst a.D, Auf Nachsuchen. München 1910.
(53 8.).
Die Schrift ist in der Hauptsache eine öffentliche Beschwerde gegen
den bayrischen Kriegsminister. Der Verf. hatte auf die ihm bei der Ver-
abschiedung erteilte Erlaubnis zum Tragen der Uniform verzichtet; darauf
erfolgte die Bekanntmachung in dem Verordnungsblatt des bayr. Kriegs-
ministeriums, daß er zu den ohne Erlaubnis zum Tragen der Uniform ver-
abschiedeten Offizieren versetzt worden sei, ohne daß dabei erwähnt wurde,
daß dies auf sein Nachsuchen geschehen sei. Bemühungen um öffentliche
Bekundung dieser Tatsache zu erlangen, blieben erfolglos. Der größere
Teil der Schrift ist mit einer Kritik dieses Verfahrens und der vom Kriegs-
minister dafür geltend gemachten Gründe angefüllt. Die Schrift hat aber
ein allgemeines Interesse durch die Beleuchtung der Stellung der verab-
schiedeten Offiziere und der Institution der Offiziers-Ehrengerichte und der
Erschwerung, sich von dem bureaukratischen Druck zu befreien, unter
welchem die verabschiedeten Offiziere stehen. Am Ende der Schrift werden
einige grelle Streiflichter auf die Behandlung des bayrischen Militäretats
geworfen. Laband.
Dr. Fritz Stier-Somlo, Universitätsprofessor in Bonn, Die neueste
Entwicklung des deutschen Gewerbe- und Arbeiter-
schutzrechtes. Nürnberg und Leipzig. 1910. (114 S.)
Diese aus Vorlesungen in der Kölner Vereinigung für rechts- und staats-
wissenschaftliche Fortbildung hervorgegangene Schrift zeigt in Stil und In-
halt deutliche Spuren ihres Ursprungs. Abgesehen von einer Einleitung,
welche den Entwicklungsgang des deutschen Gewerberechts seit dem Erlaß
der Gew.-Ordn. skizziert und allgemeine Probleme des Gewerberechts be-
rührt, behandelt die Schrift vorzugsweise die Regelung der Baugewerbe
und die Vorschriften der Novellen von 1908. Der Verf. entwickelt Ver-
anlassung, Tendenz und Inhalt dieser Gesetze in sehr eingehender Weise
und unterwirft sie einer vielfach zutreffenden Kritik ; insbesondere begrün-
det er mit überzeugenden Gründen das Bedürfnis einer redaktionellen Ver-
besserung der sehr unübersichtlich, ja verwirrt gewordenen Gewerbeordnung.
Laband.
Hans Assmann, Bürgermeister a D, Die Rechtsstellung des
Bürgermeisters in den preußischen Provinzen.
2 Hefte. Berlin 1910. R. Hobbing. (149 und 78 S.)
Die Schrift gibt eine vollkommene Anleitung für die Führung der
Amtsgeschäfte des Bürgermeisters und begleitet den letzteren hinsichtlich
seiner amtlichen Verhältnisse von seiner ersten Anstellung bis zu seiner
Entlassung und darüber hinaus. Bei der Verschiedenheit der preußischen
Gemeindegesetzgebung für die einzelnen Provinzen und innerhalb der ein-