Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Aufsätze. 
Wandlungen der Reichsverfassung'. 
Von 
CoNRAD BORNHAK. 
Vor einem halben Menschenalter hat LABAND über densel- 
ben Gegenstand in der Gehe-Stiftung zu Dresden einen Vortrag 
gehalten? Fern liegt der Gedanke, damit in Wettbewerb treten 
zu wollen. Auch eine Ergänzung, was sich denn nun in den 
letzten fünfzehn Jahren weiter gewandelt hat, ist nicht beab- 
sichtigt. Trotz der gleichen Ueberschrift handelt es sich um 
etwas Verschiedenes. LABAND unternahm den Nachweis, wie der 
ursprüngliche Bismarcksche Gedanke der Staatenverbindung auf 
der Grundlage der preußischen Hegemonie sich in der Gesetz- 
gebung wandelte, und durch die Macht der Tatsachen ein über 
den Einzelstaaten stehender Bundesstaat erwuchs, der dann na- 
mentlich auf dem Gebiete der Finanzen und der Gerichtsbarkeit 
sich gesetzlich weiter ausgestaltete.e. Hier soll dargetan werden, 
wie das in Reichsverfassung und anderen Reichsgesetzen abge- 
schlossen vorliegende gesetzliche Verfassungsrecht durch Ge- 
! Zu Grunde liegt ein am 11. Dezember 1909 in der juristischen Ge- 
sellschaft zu Berlin gehaltener Vortrag. 
? LABAND, Die Wandlungen der deutschen Reichsverfassung, Dresden 
1895, vgl. DERSELBE, Jahrbuch des öff. Rechts der Gegenwart Bd. I (1907) S. 1. 
Archiv für öffentliches Recht, XXVI. 3. 25
	        
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