Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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wenn er im Reichstage keine Mehrheit findet — gleichgiltig, wie 
Bundesrat und preußischer Landtag zu ihm stehen. Zum ersten 
Male hat der Reichstag selbständig eine Finanzreform durchge- 
führt gegen den Willen von Regierung und Bundesrat. Der 
Leiter der Regierung ist zurückgetreten, und der Bundesrat hat 
sich gefügt. Zum ersten Male hat der Reichskanzler offiziell 
seinen Abschied genommen, weil er für seine Politik im Reichs- 
tage keine geschlossene Mehrheit mehr finden konnte. Damit 
gleiten wir langsam, aber sicher in das parlamentarische System 
hinüber, das mit den föderativen Grundlagen des Reiches un- 
vereinbar, nur auf unitarischer Grundlage denkbar ist. Der 
Bundesrat selbst hat es gebilligt. Ebenso wie der Reichskanzler 
haben aber auch die Staatssekretäre mit den parlamentarischen 
Mehrheiten zu rechnen. Der wachsende Umfang der Geschäfte 
gibt ihnen von selbst eine immer selbständigere Bedeutung. Das 
muß über kurz oder lang die bureaukratische Einheit zu Gunsten 
eines solidarischen Reichsministeriums sprengen. Nicht um große 
Umwälzungen handelt es sich, sondern um eine allmähliche Ver- 
schiebung in Stellung und Bedeutung der einzelnen Organe. Ge- 
wiß haben wir derzeit kein parlamentarisches System im gewöhn- 
lichen Sinne. Aber der Rechtszustand ist heute schon ein ganz 
anderer als in der Bismarckschen Zeit. 
Auch scheinbare gelegentliche Verschiebungen zu Gunsten 
des Bundesrates ändern am Eindergebnisse nichts. Namentlich 
die mehrfache Berufung des auswärtigen Ausschusses, der in 
den ersten Jahrzehnten meist nur auf dem Papiere bestand, ist 
in dieser Hinsicht angeführt worden. Aber Bismarck verstän- 
digte sich, wie namentlich sein Briefwechsel mit König Ludwig II. 
von Bayern ergibt, fortgesetzt über den Gang der auswärtigen 
Politik mit den deutschen Landesherren, selbst der (sroßherzog 
von Sachsen-Weimar erklärte ihm, daß er auch sein, des Groß- 
herzogs, Reichskanzler sei. In diesem Verfahren, das eine Be- 
rufung des auswärtigen Ausschusses gegenstandslos machte, lag
	        
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