Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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Schon droht aber der Mehrzahl der deutschen Einzelstaaten 
auch die finanzielle Existenzmöglichkeit abgeschnitten zu werden. 
Die Reichsfinanzreform der Zukunft wirft ihre Schatten voraus. 
Wohl hatte die FRANKENSTEINsche Klausel von 1879 mit 
ihrem System der Ueberweisungen und der künstlichen Auf- 
rechterhaltung der Matrikularbeiträge den föderativen Charakter 
des Reiches zu stärken versucht. Aber gerade dieser Versuch 
zeigt die Machtlosigkeit des Gesetzgebers gegenüber einer starken 
entgegengesetzten Entwicklungstendenz. Die FRANKENSTEINsSche 
Klausel hat von Anfang an ihren eigentlichen Zweck verfehlt 
gehabt, ja zum Gegenteile dessen, was sie beabsichtigte, beige- 
tragen, daneben hat sie an der Verwirrung der Reichsfinanzen 
ihren gehörigen Anteil. Zuerst in den fetten Jahren wurden 
die Einzelstaaten als Kostgänger des Reiches von diesem finan- 
ziell abhängig, was gerade nicht ihre föderative Selbständigkeit 
verstärkte. Später in den mageren Jahren wurden sie wieder 
dem Reiche steuerpflichtig, und die steigende Finanznot des Rei- 
ches bewirkte gleichzeitig eine solche wenn nicht aller, so doch 
vieler Einzelstaaten. Die Einzelstaaten und ihre Finanzverwal- 
tungen würden sich glücklich schätzen, wenn sie auf das Erbe 
der FRANKENSTEInschen Klausel und ihrer späteren Fortbil- 
dungen mit Ueberweisungen und Matrikularbeiträgen verzichten 
und ihre Finanzen selbständig entwickeln könnten. Aber sie be- 
finden sich mit ihren Landesfinanzen nun einmal im Schlepptau 
der Reichsfinanzen und kommen nicht wieder heraus. 
Wenn nur dies wäre, könnte man sich schließlich damit als 
einem notwendigen Uebel abfinden. Aber schon droht das Reich 
den Einzelstaaten die letzten Einnahmequellen abzuschneiden, 
aus dem sie die Kosten ihrer eigenen Kulturaufgaben wie die 
durch Ueberweisungen nicht gedeckten Matrikularbeiträge an das 
Reich zahlen. 
Nur Preußen und einzelne Mittelstaaten haben selbständige 
Einnahmequellen, die sie von den direkten Steuern verhältnis-
	        
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