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mäßig unabhängig stellen, so besonders Preußen in den Eisen-
bahnen, Bayern in der Biersteuer. Die große Masse der Klein-
staaten ist abgesehen von den Domänen, die zum großen Teile
durch den Unterhalt des landesherrlichen Hauses verschlungen
werden, wesentlich auf direkte Steuern angewiesen. Noch einmal
ist es gelungen, die Reichsfinanzreform von dieser Quelle abzu-
lenken und auf indirekte Steuern hinzuleiten. Denn auch die
sogenannten Besitzsteuern sind nichts anderes. Aber so gewiß
wie die Schwenkung des Pendels von rechts nach links werden
die nächsten Reichsfinanzreformen, die nicht ausbleiben können,
sich nach entgegengesetzter Richtung bewegen und nicht nur
eine Nachlaßsteuer in verstärkter Auflage, sondern auch Ver-
mögens- und Einkommensteuern bringen. Dann fällt auch die
Gesetzgebung auf dem Gebiete der direkten Steuern dem Reiche
anheim, und die Einzelstaaten sind darauf angewiesen, gleich
Kommunalverbänden Zuschläge zu den direkten Staatssteuern zu
erheben. Denn es können nicht zwei verschiedene Einkommen-
oder Vermögenssteuern nebeneinander bestehen. Damit werden
die Einzelstaaten auch auf finanziellem Gebiete zu bloßen Selbst-
verwaltungskörpern.
Dieses Ergebnis muß auf die große Masse der Kleinstaaten,
deren Finanzlage jetzt schon trostlos ist, geradezu vernichtend
wirken. Denn die direkten Steuern sind ihr finanzieller Lebens-
nerv. Direkte Steuern kann man aber nicht beliebig vermehren,
ohne die Henne zu schlachten, welche die goldenen Eier legt.
Wenn Reich, Einzelstaat und Gemeinde sich gleichzeitig auf die
direkten Steuern stürzen, so wird damit der Anteil eines jeden
entsprechend beschränkt. Damit steht eine Reihe von Einzel-
staaten vor dem finanziellen Zusammenbruche.
Schon jetzt ist angesichts der kleinstaatlichen Finanznot in
Lippe und Thüringen die Forderung nach Beteiligung an den
preußischen Eisenbahnüberschüssen aufgetaucht. Mit demselben
Rechte könnte man von Bayern Anteil an der bayrischen Bier-