Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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gebe. Die periodische Wiederkehr dieser Konferenzen eröffnet 
immer neue Gelegenheit der Pflege und Förderung. Selbst die 
größte Schwierigkeit, welche den Verhandlungen dieser großen 
Diplomatenversammlungen innewohnt, der Machtunterschied unter 
den Beteiligten hat sich als eine nicht hemmende erwiesen. Es 
hat sich gezeigt, daß die Großmächte in ihrer führenden Rolle 
nicht verkürzt zu werden brauchen, wenn auch kleine und kleinste 
Staaten mit ihren Wünschen zu Wort kommen. Als ein beson- 
drer Vorzug der allgemeinen dort gewonnenen Erkenntnisse ist 
es anzusehen, daß auch die Macht einer wissenschaftlichen Schätz- 
barkeit unterliegt. Kleinere Kulturstaaten, die inmitten der 
großen Mächte, wie natürliche Sammelbecken verschiedener Kul- 
turen zu verhältnismäßig hoher Blüte emporgewachsen sind wie 
Dänemark, Schweiz, Belgien, Niederlande, haben auch auf diesen 
Konferenzen ein selbständiges und gewichtiges Wort zu reden 
vermocht. Immer deutlicher zeigen sich die Grenzen zwischen wahr- 
haft gemeinsamen und nur vermeintlich gemeinsamen, in Wahrheit 
entgegengesetzten Interessen, immer deutlicher werden die Gebiete 
der Vertrags- und der autonomen Rechtsbildung erkennbar. 
Würde diese in großen Richtlinien aber mit langsamen 
Schritten vorangehende Entwicklung sich selbst, d. h. dem guten 
Willen der Mächte und der Kunst ihrer Diplomatie allein über- 
lassen bleiben, so bestände nur eine ungenügende Garantie ihrer 
Andauer. Ueberstürzung und Rückschlag wäre unausbleiblich. 
Man sieht an der erst neuerdings zwischen Oesterreich und 
Bayern streitig gewordenen Frage des Quellabgrabungs- und 
Flußablenkungsrechtes, wie naiv im Grunde mitunter Staats- 
regierungen in völkerrechtlichen Interessenfragen zu handeln ge- 
sonnen sind. Es zeigte sich auch im Prozeß Hellfeld eine Un- 
sicherheit in der Beurteilung der Grenzen der diplomatischen 
Handlungssphäre gegenüber der Rechtspflege und ihrem Vollzug. 
Marokko lieferte vor nicht langer Zeit in der Cassablanca- und 
neuerdings in der Mannesmann-Angelegenheit Beispiele einer ge-
	        
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