— 404 —
„Ich denke mir die Organisation der Vereinigung also etwa
in folgender Weise:
„Zweck der internationalen Vereinigung wäre natürlich in
erster Linie die Pfiege des Völkerrechts. Außerdem sollte sie
sich aber nicht nur die Pflege des internationalen Privat- und
Strafrechts, sondern nicht minder diejenige des Staats- und Ver-
waltungsrechts, soweit diese letzteren Materien sich zur Behand-
lung auf internationalem Boden eignen, zur Aufgabe setzen. Für
die deutschen Mitglieder, die ja regelmäßig sowohl das Staats-
wie das Völkerrecht zu vertreten haben, dürfte sich diese wei-
tere Fassung der Aufgaben des Verbandes übrigens wohl von
selbst ergeben.
„Die Vereinigung hätte die gedachten Disziplinen vor allem
rein wissenschaftlich zu fördern. Daneben könnte sie aber auch
zu Fragen von aktueller praktischer Bedeutung Stellung nehmen,
indem sie helfen würde, diese wissenschaftlich vorzubereiten.
„Durch ihre Tätigkeit würde sie nicht nur der wissenschaft-
lichen Erkenntnis und der Fortbildung der obigen Rechtsgebiete
zu dienen suchen, sondern auch bezwecken, die Kenntnisse ihrer
Mitglieder auf diesen Gebieten zu erweitern, sowie die persön-
lichen Beziehungen und den Verkehr zwischen den Staats- und
Völkerrechtsgelehrten der verschiedenen Kulturländer zu för-
dern, und damit an ihrem Teile zur Verständigung zwischen den
Nationen beizutragen. Im übrigen wäre aber der Charakter der
Vereinigung natürlich ein rein wissenschaftlicher. Politische
Fragen insbesondere müßten ausgeschlossen bleiben.
„Zur Erreichung der Verbandszwecke könnten verschiedene
Mittel dienen. Ich nenne insbesondere: Kongresse, Vorträge von
Mitgliedern, Publikationen von wissenschaftlichen Arbeiten, Ver-
anstaltung von Enquöten, Stellung von Preisaufgaben, Veran-
staltung von Lehrkursen für die fachmännische Ausbildung von
Diplomaten etc., Schaffung einer literarischen Sammelstelle u. a. m.
„Was nun die Mitgliedschaft anlangt, so sollten als fähig zu