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werden, die in das Gebiet der von der Vereinigung gepflegten
Rechtsdisziplinen einschlagen. Es wären für die Kongresse Vor-
träge in Aussicht zu nehmen, die auch von solchen Fachgelehr-
ten gehalten werden könnten, die nicht Mitglieder der Vereini-
gung sind. Die Mitglieder der Vereinigung könnten übrigens
auch außerhalb der Versammlungen im Wege von Vorträgen
für die Zwecke der Vereinigung in deren Namen und Auftrag
tätig werden.
„Für die Bearbeitung der einzelnen wissenschaftlichen Fragen
müßten natürlich Kommissionen gebildet werden.
„Empfehlen würde es sich ferner selbstverständlich, daß die
Vereinigung ein festes Vereinsorgan hätte; eventuell sollte aber
in mehreren der vertretenen Hauptländer ein Vereinsorgan be-
stehen ; den Mitgliedern wäre das eine oder andere derselben
nach ihrer Wahl, und zwar eventuell gratis, zu liefern. Als Sitz
der Vereinigung müßte der Wohnort des jeweiligen Generalsekre-
tärs gelten.
„Das wären so ungefähr die Grundzüge, wie ich mir eine zu
gründende Vereinigung der Völkerrechtsgelehrten beschaffen denke.
Doch können Abänderungsvorschläge dieser Skizze sowie sonstige
Ratschläge, wie gesagt, nur erwünscht sein. Ich wollte hier
lediglich das Ziel klarlegen.“
Wie sich leicht begreifen läßt, wurde OÖ. NIPPOLD schon von
vielen Seiten in entschiedenster Weise und nachdrücklichst der
Wunsch nahegelegt, er möchte selbst die nötigen Schritte zur
Belebung seiner durchaus lebensfähigen Idee tun und die Ver-
einigung der Völkerrechtsgelehrten aller Staaten begründen.
Es bleibt auch mir kein anderer Wunsch übrig und ich
spreche diesen Wunsch in dem Bewußtsein aus, daß nicht nur
das Völkerrecht als Wissenschaft sondern auch das Staatsrecht
von solcher Vereinigung erheblichen wissenschaftlichen Gewinn
ziehen würde.
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