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schwere und verantwortungsvolle Amt, dafür Sorge zu tragen,
daß jeder Deutsche es auch im Auslande als höchsten Stolz em-
pfinde, zu den Angehörigen des Reichs gezählt zu werden und
unter seinem Schutze sicher zu leben. Sie haben die Ueber-
zeugung wach zu halten und zu nähren, daß die Behörden guten
Willens sind. Das Vertrauen der Bürger zu der Treue des
Reichs ist seine Stärke. Der Deutsche muß, so will es die
Reichsverfassung, mit dem gleichen Vertrauen sein Schutzbegeh-
ren beim Auswärtigen Amt, bei der Gesandtschaft, bei dem Kon-
sulat vorbringen können, wie er bei Streit um Mein und Dein
klagend vor die Gerichte tritt. Unparteiisch wie ein deutscher
Gerichtshof hat der Diplomat die Rechtslage zu prüfen.
Wohl noch niemals seit Aufrichtung des Deutschen Reiches
ist der Ruf nach Schutz so oft und dringend erhoben worden
wie im Falle Mannesmann. Wurde dieser Ruf zu Unrecht laut?
Die folgende Studie möchte nicht zu entscheiden versuchen, ob
die energisch vom Auswärtigen Amt angefochtenen und als un-
gültig behandelten Konzessionen der Brüder Mannesmann und
des von ihnen vertretenen Marokko-Minen-Syndikats zu Recht
bestehen. Sie möchte nicht den ganzen Fall aufrollen und recht-
lich beleuchten, sondern nur zwei für die rechtliche Entschei-
dung besonders wichtige Fragen prüfen: einmal die Frage nach
dem Rechtsinhalt des Artikels 112 der Algecirasakte, sodann
die Frage nach der Bedeutung des Beschlusses des diplomatischen
Korps in Tanger vom 20. August 1908.
biete der auswärtigen Verwaltung ist in gewissen Grenzen sehr wohl
denkbar, Freilich wird die Wahl der Mittel zur Verwirklichung eines
formell festgestellten Anspruchs und die Entscheidung über die Grenzen
des tatsächlich Möglichen immer in weitem Maße dem freien Ermessen der
Diplomatie überlassen bleiben müssen.
8 (Weißbuch) Denkschrift über deutsche Bergwerksinteressen in Marokko
nebst Aktenstücken. Dem Reichstag vorgelegt vom Reichskanzler Dr. v.
BETHMANN HoLLwE@ am 17. Januar 1910. — (Blaubuch) Marokko-Minen-
Syndikat. Beantwortung der amtlichen „Denkschrift und Aktenstücke über