Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 26 (26)

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die Scherifische Regierung mit dem diplomatischen Korps Rats 
pflegen °° über den besten Plan eines marokkanischen Eisen- 
bahnnetzes, damit dieses für die Interessen Marokkos wie des 
fremden Handels die größten Vorteile biete. Diese Beratungen 
sollen sich auch erstrecken auf die Frage, in welcher Reihen- 
folge die in Aussicht genommenen Linien in Angriff zu nehmen 
sind. In keinem Falle wird die Scherifische Regierung zu Gun- 
sten eines Staates oder seiner Angehörigen Vorzugsrechte ge- 
währen, und zwar wird dies weder für den Bau noch für die Aus- 
beutung von Eisenbahnen noch für die Transport-Tarife geschehen. 
Expose der österreichisch-ungarischen Delegation. 
Um in der Praxis die Anwendung des von allen auf der 
Konferenz vertretenen Mächten angenommenen Prinzips der 
offenen Tür und der wirtschaftlichen Gleichheit ohne jede Ein- 
schränkung zu sichern, spricht die österreichisch-ungarische 
Delegation den Wunsch aus,: die Konferrenz möge sich bei ihren 
Bestimmungen über die Submission der öffentlichen Arbeiten, 
Konzessionen, Lieferungen usw. von folgenden Grundgedanken 
leiten lassen: 
1. Das diplomatische Korps soll jedesmal, wenn öffentliche 
Arbeiten geplant sind, unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, 
damit jedes seiner Mitglieder rechtzeitig die Aufmerksamkeit 
seiner Staatsangehörigen darauf lenken kann. 
2. Es soll immer eine hinreichende Frist gesetzt werden, 
damit die Untertanen aller Nationen in die Lage versetzt sind, 
wirksam in Wettbewerb zu treten. 
3. Die Lastenhefte sowie alle Pläne und Urkunden sollen 
der Submissionsbekanntmachung beigefügt werden, damit das diplo- 
matische Korps davon Kenntnis nehmen kann. 
2° Siehe darüber A. TARDIEU, La Conference d’Algesiras. Paris 1907, 
p. 403: „O’etait la abuser de l'intervention diplomatique et entrer & l’exce&s 
dans le detail.“
	        
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